Rosenheim/München – Nicht nur weil sie bei der Auflösung einer Weihnachtsparty durch die Polizei „Heil Hitler“ geschrien haben soll, sondern nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Polizistin auch auf üble Weise beleidigt hatte, musste sich eine 19-jährige Rosenheimerin jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Dabei war die junge Frau auch in der Vergangenheit bereits mehrmals polizeilich in Erscheinung getreten.
Jede Menge
Alkohol geflossen
Am ersten Weihnachtsfeiertag 2020 beschloss eine Gruppe Jugendlicher aus Rosenheim und München, in der Landeshauptstadt – unter dem Einfluss von jeder Menge Alkohol – das Weihnachtsfest zu feiern. Als es den Anwohnern an der Schleißheimer Straße zu laut wurde, kam die Polizei, die – auch aufgrund des Infektionsschutzgesetzes – gezwungen war, die Party aufzulösen.
Die damals 18-jährige Rosenheimerin fiel dabei besonders renitent und unflätig auf. Nicht nur, dass sie lauthals „Heil Hitler“ schrie. Als eine Polizistin sie darauf hinwies, dass dies eine Straftat sei, wurde diese von der Rosenheimerin mit üblen sexuellen Beleidigungen belegt. Bereits mit 15 Jahren war die heute arbeits- und obdachlose junge Frau wegen Diebstahls vor dem Jugendrichter, mit 16 hatte sie den Notruf dazu benutzt, um betrunken die Polizisten in der Inspektion zu beleidigen. Und schließlich war sie vom Berufungsgericht in Traunstein im Februar zu neun Monaten Jugendgefängnis verurteilt worden – damals ausgesetzt zur Bewährung.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe zeichnete ein erschreckendes Bild von der Entwicklung der jungen Frau. Nach Einschulung in der Sonderpädagogik begann sie bereits im Alter von zwölf Jahren, Alkohol zu trinken. Zudem war sie in ihren letzten drei Schuljahren konstant als Schulschwänzerin aufgefallen. Ohne Schulabschluss, ohne Berufsausbildung lebte sie zuletzt bei „Freunden“, wobei sie hin und wieder bei ihrer Großmutter erreichbar ist.
Zum Alkoholmissbrauch kamen schließlich auch Drogen hinzu, sodass als letzte Instanz ein Maßregelvollzug in einer geschlossenen Therapie-Einrichtung nach Einschätzung der Justiz erfolgversprechend erscheint. Dies war bereits im Urteil des Traunsteiner Gerichtes so entschieden worden.
In seinem Plädoyer beantragte der Staatsanwalt, dass die bereits ergangene Vorstrafe auf 18 Monate Einheitsjugendstrafe erhöht werden solle, dies aber mit der Therapie im Maßregelvollzug gekoppelt werden müsse.
Verteidiger zweifelt
an Entgleisung
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Klein, bezweifelte, ob der „Heil Hitler“-Ruf tatsächlich so vorgekommen sei. Die Beleidigung der Polizistin aber war mittels der Bodycam-Aufzeichnung unbestritten. Er stellte das Strafmaß letztlich in das Ermessen des Gerichtes, verwies aber darauf, dass seine Mandantin in jedem Fall therapiewillig sei.
Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur entschied, dass 16 Monate Jugendstrafe angemessen seien, setzte diese allerdings nicht mehr zur Bewährung aus und verwies die Angeklagte umgehend zur Therapie. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.