Rosenheim – In Freiheit geht es ihm am schlechtesten. Als festen Bestandteil der JVA Bernau bezeichnen die Bediensteten dort einen 45-jährigen Alkoholiker. Kein Wunder, fast 20 Jahre seines Lebens verbrachte der Rosenheimer hinter Gittern. Jetzt muss er erneut in Haft. Drei Jahre, lautete das Urteil des Rosenheimer Schöffengerichts. Der Mann hatte seine Partnerin mit dem Messer bedroht und unabsichtlich verletzt.
Schnaps und Bier
ständige Begleiter
Der Angeklagte selbst bezeichnete sich vor Gericht als das schwarze Schaf seiner Familie. Ohne Schulabschluss, ohne Berufsausbildung und mit zwölf Jahren schon dem Alkohol zugewandt, führte er niemals ein geregeltes Leben. Die einzige Konstante war die Flucht in die Trunkenheit. Bereits dreimal hatte er die Chance einer geschlossenen Therapie. Aber kaum auf freiem Fuß, waren Schnaps und Bier wieder seine ständigen Begleiter. Inzwischen hat er 25 Einträge in seiner Vorstrafen-Liste. Alle davon unter dem Einfluss von Alkohol.
Seit 2011 bietet ihm – sofern er gerade in Freiheit ist – eine 53-jährige Rosenheimerin immer wieder einen Schlafplatz. Denn sie, selber alkoholkrank, weiß aus eigenem Erleben, was es heißt, auf der Straße leben zu müssen. Jetzt wurde auch sie zu einem seiner Tatopfer. Das Paar ist bei den örtlichen Polizeibeamten bestens bekannt: Immer wieder kam es unter Alkoholeinfluss zu heftigen Streitereien zwischen ihnen, schon oft war eine Polizeistreife zur Befriedung notwendig. „Die zwei können nicht miteinander, aber auch nicht ohne einander“, sagte ein Polizeibeamter im Zeugenstand.
Zu weit trieb es der Angeklagte nun am 19. März dieses Jahres. Man hatte zu viert in der Wohnung des Tatopfers getrunken, gegen 18.30 Uhr hatten die übrigen Gäste den Heimweg angetreten. Als die Rosenheimerin dem Angeklagten zum wiederholten Male erklärte, er müsse sich nun eine eigene Bleibe suchen, eskalierte der Streit. Der Mann holte ein großes Küchenmesser aus der Küche, beschimpfte und bedrohte die Frau. Dabei fuchtelte und stach der Angeklagte mit dem Messer um die Frau herum, bis ihr das zu bedrohlich wurde. Sie versuchte, ihn abzuwehren, wobei sie an die Klinge griff und ihre Hand heftig verletzte.
Wieder einmal kam die Polizei an die berüchtigte Adresse, dazu auch die Rettung, um die Verletzte in das Klinikum zu bringen. Weil auch sie betrunken war, konnte der notwendige chirurgische Eingriff erst am nächsten Tag erfolgen.
Der Angeklagte bestritt vor Gericht zwar nicht, dass er mit dem Messer gedroht hatte. Nach seiner Auffassung sei ihr Griff an das Messer aber keineswegs notwendig gewesen. Er gab allerdings zu, dass er sich an jenen Abend kaum noch erinnern könne.
Der psychiatrische Gutachter, Facharzt Josef Eberl aus dem Inn-Salzach-Klinikum, erkannte eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten an. Trotzdem verweigerte er ihm eine nochmalige Therapie im Maßregelvollzug wegen fehlender Erfolgsaussicht. In seinem Schlussvortrag erklärte der Staatsanwalt den Rosenheimer für absolut schuldig. Auch wenn der Gutachter ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zubillige, so wisse der Angeklagte doch seit vielen Jahren, dass er unter Alkohol zu Straftaten neige. Angesichts der rasanten Rückfallgeschwindigkeit – der 45-Jährige war kaum drei Monate aus der Haft zurück – könne nur eine spürbare Strafe von drei Jahren und zehn Monaten die Bevölkerung vor ihm schützen.
Verteidigerin Gabriele Sachse bestritt die Verletzungsabsicht ihres Mandanten. Es handle sich um eine fahrlässige Körperverletzung und deshalb sei eine Haftstrafe von 15 Monaten durchaus hinreichend.
Therapie wäre
Verschwendung
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat vermochte keine Fahrlässigkeit zu erkennen. „Zumindest billigend in Kauf genommen haben Sie, dass Ihre Gastgeberin verletzt wurde. Offensichtlich haben Sie in Freiheit die größten Schwierigkeiten, mit dem Leben zurechtzukommen. Zeit, Mühe und Geld für eine Therapie, die ohnehin die Allgemeinheit aufbringen müsste, wären an Sie verschwendet“, sagte die Richterin. Das Urteil des Schöffengerichts orientierte sich dann auch an der Forderung der Staatsanwaltschaft: Drei Jahre Haft. Und ein Tagesablauf, der für den 45-Jährigen vermutlich geregelter ausfallen wird als in Freiheit.