Bezahlfernsehen auf die billige Tour

von Redaktion

Rosenheimer Amtsgericht verurteilt Wettbürobetreiber wegen Computerbetrugs

Rosenheim – Zwei türkische Unternehmer hat das Amtsgericht Rosenheim zu Freiheitsstrafen von neun und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Brüder mussten sich wegen Computerbetrugs verantworten, da sie über Monate illegal das Angebot eines Bezahlsenders für ihre Wettbüros nutzten.

Techniker richtet Zugriff ein

Den Betrug hatte ihnen ein Techniker aus Bosnien ermöglicht. Ihnen, und 20 anderen gewerblichen Kunden, hatte er den Zugriff auf den Bezahlsender eingerichtet. Hierfür mussten diese statt 1300 Euro nur 150 Euro bezahlen. Damit konnten die 33 und 38 Jahre alten Angeklagten ihren Wettkunden aktuelle Sportinformationen bieten. Dem geprellten Sender blieben die Aktivitäten des Technikers nicht fremd. Er schickte Kontrolleure los, die auch in den Betrieben der Angeklagten vorstellig wurden und das illegale Treiben dort zur Anzeige brachten. Nach Ermittlungen der Kriminalpolizei erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.

Vor Gericht, unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch, machten die beiden Angeklagten keine Angaben. Auch eine Verständigung zwischen Anklage und Verteidigung kam zum Beginn der Verhandlung nicht zustande, zu unterschiedlich waren die Rechtsauffassungen der beiden Seiten.

Im Jahr 2018 liefen die Ermittlungen an, wie ein Kripobeamter im Zeugenstand schilderte. Beim besagten Techniker fanden die Ermittler eine akribisch geführte Liste mit all seinen Kunden, ebenso Chatverläufe zwischen ihm und seiner Kundschaft.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten, Andreas Leicher und Dr. Heiko Löw, bemühten sich, die Schuld ihrer Mandanten zu relativieren, zumal es sich bei der vorliegenden Fallkonstellation um eine mögliche juristische Grauzone handele, die höchstrichterlich noch nicht entschieden sei.

Um die genauen Daten und Fallzahlen zu belegen, unterbrach das Gericht die Sitzung, um zu einem weiteren Termin jenen Techniker zu befragen, der dem Angeklagten den Zugang zum Bezahlsender ermöglicht hatte. Doch zur Verhandlung tauchte der Zeuge nicht auf.

Strafe zur
Bewährung

Man mutmaßte, er habe sich bereits ins Ausland abgesetzt. Die Anklage beantragte für die Brüder eine Haftstrafe von elf beziehungsweise zwölf Monaten und eine Wertersatz-Abschöpfung von insgesamt 33600 Euro. Die Verteidiger hielten hingegen eine Freiheitsstrafe von neun beziehungsweise zehn Monaten für angemessen. Das Gericht entsprach den Anträgen der Verteidiger. Obwohl es sich von der Fallzahl her um einen „besonders schweren Fall“ handle, bleibe die Strafe im unteren Bereich, sodass die Strafaussetzung zur Bewährung möglich sei. Theo Auer

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