Rosenheim – Ab August erhalten Familien mit geringem Einkommen eine Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind, den sogenannten Kinderfreizeitbonus. Das Geld stammt aus einem Aktionsprogramm der Bundesregierung, das die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche abfedern soll. Gedacht ist es für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten und zum Abbau von Lernrückständen. Voraussetzung für den Kinderfreizeitbonus ist, dass die Kinder und Jugendlichen zum Stichtag 1. August 2021 noch keine 18 Jahre alt sind, für sie Kindergeld gezahlt wird und die Familie Sozialleistungen erhält. Für diesen Personenkreis wird der Bonus automatisch durch die zuständige Familienkasse ausgezahlt. Familien, die im August 2021 Wohngeld, aber keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen einen formlosen Antrag bei ihrer zuständigen Familienkasse stellen. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 0800/4555543.