Rosenheim – Weil er Corona-Hilfen, die der Staat zur Verfügung gestellt hatte, zum Stopfen seiner finanziellen Löcher eingesetzt hatte, musste sich ein 33-jähriger Mann aus Rosenheim jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.
Die Subventionshilfen, die der Freistaat Bayern und die Bundesregierung den Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten während der Corona-Pandemie in Aussicht stellten, erschienen einem 33-jährigen Versicherungsvertreter aus Rosenheim als rettender Strohhalm, nachdem seine Geldreserven aufgebraucht waren.
Umgehend beantragte er 9000 Euro Unterstützung, die ihm in dieser Phase umgehend gewährt wurden. Erst einige Zeit später wurden die Zulassungsbedingungen erschwert. Allerdings hatte er die Bedingungen für die Hilfen entweder nicht nachgelesen – oder einfach übergangen.
Zwar sah es auch der Vorsitzende Richter Matthias Knoblauch so, dass die Formulierungen in den Anträgen irreführend sein könnten. Niemand sei aber daran gehindert worden, im Zweifel nachzufragen. Unbestritten sei, dass diese Unterstützung keinesfalls dafür gedacht gewesen sei, bereits bestehende Schieflagen eines Unternehmens zu sanieren. Genau dies habe der 33-jährige Angeklagte jedoch getan.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, führte an, dass sein Mandant zumindest in Teilen diese Unterstützung zu dem vorgesehenen Zweck verwendet habe. Bei näherem Hinsehen schrumpften jedoch auch diese Einwendungen auf ein Maß zusammen, das eine Verurteilung wohl letztlich unausweichlich machte.
Weil im Februar dieses Jahres bereits eine Geldstrafe in anderer Sache gegen den Angeklagten verhängt worden war, beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, daraus eine Gesamtstrafe zu bilden, die sie mit 9750 Euro bezifferte. Ihr Verteidiger hielt dagegen, dass eine Geldstrafe von 7500 Euro angemessen sei.
Richter Matthias Knoblauch hielt dem Angeklagten zugute, dass er mehr leichtfertig als mit großer krimineller Energie gehandelt habe. Eine Geldstrafe von 8250 Euro müsse aber sein. Wobei die vorhergehende Verurteilung in das Strafmaß mit einbezogen wurde. Dazu kommt jedoch, dass er auch die 9000 Euro zurückzahlen muss, die er zu Unrecht vom Staat bezogen hatte. Theo Auer