Zum Bericht „Müll und Alkohol im Salingarten“, erschienen im Lokalteil:
Am 28. Juni wurde stolz vom Ordnungsamt berichtet, dass im Salingarten mehrere Bußgelder fällig waren wegen Verstößen gegen das Abfallwirtschaftsgesetz sowie gegen das Alkoholverbot („aufgrund einer städtischen Verordnung“). Solche Meldungen aus dem Salingarten kamen schon des Öfteren. Wenn sich aber Anwohner des Mangfallpark Nord über die Abfallsünder und Alkoholorgien im dortigen Parkgebiet beschweren, hört man nichts über eine erfolgreiche Bekämpfung.
Ein Beschwerdeführer hat einmal berichtet, dass ihm ein Polizist damals entgegnete, ihm sei von einem Alkoholverbot nichts bekannt, dabei ist dieses Verbot nicht nur in der Verordnung zu lesen (Satzung 175a), sondern ist an allen Eingängen zum Park beschildert. Und zu diesem Park gehört übrigens auch der Innspitz!
Daran wurde man nun erinnert, als im OVB vom 30. Juni berichtet wurde, dass anstelle des konsequenten Durchgreifens der Polizei am Innspitz nun dort von den Stadtvätern extra eine „Belebung“ geplant sein soll. In der Verordnung für „Das Erholungsgebiet Mangfall Nord und Mangfallpark Süd“ ist allerdings ein Paragraf 4 eingefügt, der sicher bald angewandt werden muss, falls weiterhin keine Besserung des bisherigen Zustands erreicht werden sollte.
Bernhard Liesenkötter
Rosenheim