Laute Arbeiten nicht am Mittag
Aschau – Ðer Gemeinderat Aschau war sich ohne lange Diskussionen weitgehend darüber einig, dass ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten nur von Montag bis Samstag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr sowie zwischen 14 Uhr und 20 Uhr ausgeführt werden dürfen. In unserem Bericht hatten wir geschrieben, dass ruhest