Laute Arbeiten nicht am Mittag

von Redaktion

Aschau – Ðer Gemeinderat Aschau war sich ohne lange Diskussionen weitgehend darüber einig, dass ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten nur von Montag bis Samstag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr sowie zwischen 14 Uhr und 20 Uhr ausgeführt werden dürfen. In unserem Bericht hatten wir geschrieben, dass ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten in diesem Zeitraum nicht ausgeführt werden dürfen. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. reh

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