Mit einem Schlagring auf Autos eingedroschen

von Redaktion

24-jähriger Rosenheimer steht erneut vor Gericht – Gefängnisstrafe und Therapie

Rosenheim – Weil er nach einem Streit mit seiner Freundin in Rosenheim mehrere Autos beschädigt hatte, musste sich jetzt ein 24-jähriger Rosenheimer vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.

Am späten Abend des 23. Mai 2020 hatte der Angeklagte, der unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain stand, Streit mit seiner Freundin. Völlig außer Kontrolle holte er einen Schlagring aus der Tasche und beschädigte damit sechs Fahrzeuge, die in der Herbststraße in Rosenheim abgestellt waren. Aus völlig unerfindlichen Gründen – er selber konnte dies vor Gericht selber nicht erklären – riss er ein Kfz-Kennzeichen von einem der Fahrzeuge. Was ihm letztlich zum Verhängnis werden sollte. Denn mit dem Nummernschild in der Hand fiel er einer Polizeistreife auf, die ihn anschließend kontrollierte. An dem Schlagring – dessen Besitz laut Waffengesetz ohnehin verboten ist – fanden sich dann auch Lackspuren der beschädigten Autos.

Der Angeklagte ist bislang schon mehrmals vor Gericht in Erscheinung getreten. Seit 2012, also bereits mit 15 Jahren, stand er nahezu jährlich vor Gericht. Auch eine Haftstrafe musste er bereits verbüßen. Bei seiner letzten Verhandlung wurde gegen ihn eine Geldstrafe verhängt.

Damit war aber nun Schluss. Auch wenn er gegenüber der Vorsitzenden Richterin Julia Haager damit argumentierte, dass er nun nach Nordrhein-Westfalen umgezogen sei und dort – fernab des Einflusses seiner hiesigen Clique – mit seiner Verlobten ein straffreies und alkoholfreies Leben führen wolle.

Der psychiatrisch-forensische Gutachter, Professor Michael Soyka, attestierte ihm eine schwere Alkohol- und Drogenabhängigkeit. Zwar sei eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen, jedoch wäre ohne eine wirkungsvolle, stationäre Therapie die Rückfallgefahr erheblich. Er empfahl eine Therapie im Maßregelvollzug.

Der Staatsanwalt akzeptierte das Vorhandensein einer verminderten Schuldfähigkeit. Jedoch sei angesichts der erheblichen und einschlägigen Vorstrafen eine Haftstrafe von 15 Monaten unerlässlich. Auch beantragte er die Verhängung von Maßregelvollzug gemäß der Empfehlung des Gutachters.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Hans Sachse, hielt eine Haftstrafe von zwölf Monaten für ausreichend, auch einem Maßregelvollzug stellte er sich nicht entgegen. Ob dabei noch die Möglichkeit einer neuerlichen Bewährung gegeben sei, stellte er in das Ermessen des Gerichtes.

Der Angeklagte gab sich in seinem Schlusswort zwar therapiewillig, wollte eine solche aber nach eigenem Ermessen und an seinem neuerlichen Wohnsitz im Westen Deutschlands antreten.

Das Gericht verhängte letztlich eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten. Allerdings sei eine selbst gewählte freiwillige Therapie in seiner neuen Heimat „völlig sinnlos“, sagte die Richterin, die der Überzeugung war, dass aufgrund der langjährigen und intensiven Abhängigkeit nur eine geschlossene Therapie in Maßregelvollzug sinnvoll sei.Theo Auer

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