Stadtverwaltung

Einsicht in den Bebauungsplan

von Redaktion

Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Mai den Bebauungsplan P6a Schmiedgasse, 7. Teiländerung der Fassung vom 20. April, als Satzung beschlossen. Damit wird an der östlichen Grundstücksgrenze der Flächennummer 1 eine Einfriedungshöhe von 2,50 Metern in einer Ausbildung als Sicht- und Lärmschutzwand zum westlichen Nachbarn der Panger Straße 21, einer Gaststätte in der Panger Straße 25, zugelassen. Mit der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 39 vom 3. August ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr im Stadtplanungsamt in der Königstraße 24 in Rosenheim, dritter Stock, eingesehen werden. Über den Inhalt wird laut Stadt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Bebauungspläne mit Begründung können auch auf der städtischen Homepage www.rosenheim.de unter dem Punkt Stadtplanungsamt abgerufen werden.

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