Angst um Kleinod in der Natur

von Redaktion

Anwohner befürchten Verfüllung eines Biotops am ehemaligen Kieswerk Aising

Rosenheim – Eher unscheinbar hinter einem Maisfeld liegt ein idyllisches Biotop: ein Weiher, der aus dem Aushub während des Kiesabbaus in Aising entstand. Doch mit dieser Idylle könnte es bald vorbei sein, denn möglicherweise muss das Gewässer verfüllt werden.

Ein gewachsenes
Ökosystem

Diese Aussicht ließ beim örtlichen Stadtrat Josef Gasteiger (CSU) und seinen Fraktionskollegen Karl Mooslechner die Alarmglocken schrillen. Vor Ort präsentieren beide an diesem sonnigen Spätnachmittag die Szenerie: brummende Insekten, viele wilde Pflanzen, die um das Ufer herum emporranken, Fische, die im Wasser schwimmen – ein seit 1987 gewachsenes Ökosystem.

Entsprechend unverständlich ist beiden, dass es mit diesem Anblick bald vorbei sein könnte. „Es gibt in der Stadt so viele Biotope und Bäume, die mit einer Schutzplakette versehen sind“, drückt Gasteiger sein Unverständnis darüber aus, dass es mit der Idylle an diesem Fleckchen Erde in Aising bald vorbei sein könnte.

Das Problem seien die Bedenken jener Erben, die das Gelände im Jahr 2003 vermacht bekommen haben. So zumindest schildert es Renate Maierhofer, deren Mann mit seinem Betrieb an der benachbarten und inzwischen renaturierten Kiesgrube über Jahre das Material abgebaut hat. Die Bedenken jener Erbengemeinschaft, die nun das Gelände ihr Eigen nennt, hängen möglicherweise mit der Verkehrssicherungspflicht zusammen. Sie fürchten, wie Maierhofer vermutet, sie könnten, sollte es zu einem Unfall am Weiher kommen, in Haftung genommen werden.

Kein weiterer
Diskussionsbedarf

Doch offenbar dreht es sich tatsächlich um ein anderes Problem: Die Stadt Rosenheim verweist auf Anfrage auf einen wasserrechtlichen Bescheid, nachdem die frühere Fläche zum Kiesabbau wieder zu verfüllen sei. „Aktuell geht es noch darum, ob die Weiherfläche gemäß der bestehenden Auflagen komplett zu verfüllen ist oder ob die Restwasserfläche bestehen bleiben kann“, antwortet die Stadtverwaltung auf Anfrage. Das Umwelt- und Grünflächenamt spreche sich für den Erhalt der Wasserfläche mit Ufervegetation im Sinne eines „ökologischen Trittsteins“ aus, auch wenn der aktuelle Zustand der Fläche nach geltender Rechtslage nicht unter Naturschutz zu stellen sei.

Vor diesem Hintergrund könne aus Sicht des Ordnungsamtes als Untere Wasserbehörde die Wasserfläche bestehen bleiben. „Hierfür wäre dann noch ein entsprechendes wasserrechtliches Verfahren durchzuführen. Voraussetzung dafür ist jedoch die privatrechtliche Zustimmung der Grundstückseigentümer.“ Die Erbengemeinschaft habe der Stadt jedoch kürzlich schriftlich mitgeteilt, dass die Wasserfläche gemäß dem aktuellen Wasserrechtsbescheid zeitnah verfüllt werden soll und von ihrer Seite kein weiterer Diskussionsbedarf bestehe.

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