Letzte Hoffnung Therapie

von Redaktion

Schöffengericht belässt Drogenabhängigen wegen Diebstählen im Maßregelvollzug

Rosenheim – Seit zehn Jahren hängt er an der Nadel, seinen Drogenkonsum finanzierte er unter anderem durch Diebstähle. Davon zeugen auch die 14 Einträge von ihm im Bundeszentralregister. Drogenvergehen und Diebstähle zogen sich von 2002 bis heute durch das Leben eines 34-Jährigen, der sich vor dem Rosenheimer Schöffengericht verantworten musste.

Zuletzt wurde er 2020 wegen vieler Diebstähle und verbotenen Drogenbesitzes zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der psychiatrische Gutachter erläuterte beim damaligen Verfahren, einzig eine geschlossene Langzeittherapie im Maßregelvollzug könne den Angeklagten möglicherweise von weiteren Straftaten abhalten. Eine Einschätzung, die das jüngste Urteil bestätigte.

Berufung
zurückgezogen

Es dauerte bis März 2021, bis der Mann begriff, dass er nicht mehr viele Möglichkeiten habe, dem Teufelskreis aus Drogen und Gefängnis zu entfliehen. Damals entschied er sich nach Beratung mit seinem Verteidiger Rechtsanwalt Harald Baron von Koskull, die Berufung gegen das Verfahren zurückzunehmen und freiwillig die angeordnete geschlossene Therapie anzutreten. Seit Anfang März dieses Jahres befindet er sich im Maßregelvollzug. Von dort berichtete der forensische Psychiater und Oberarzt beim Inn-Salzach-Klinikum, dass der Angeklagte seine Probleme aktiv angehe und es keine Klagen über ihn gebe.

Dennoch: Nun stand er erneut vor Gericht und musste sich für Einbrüche verantworten. Unter anderem hatte er Fahrräder aus Kellern gestohlen. Hierfür verurteilte ihn das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Zudem muss der Mittdreißiger zurück in die geschlossene Drogentherapie.

Die Jahre zuvor waren von seinem Drogenkonsum geprägt. Einer Arbeit war er, nachdem er wegen seiner Drogensucht seine Steinmetz-Lehre geschmissen hatte, nicht mehr nachgegangen. Er bezog stattdessen Sozialleistungen, die nicht reichten, um sein Leben und seine Drogensucht zu finanzieren. Deswegen seine Beutezüge. Insbesondere eine Tat erboste den Staatsanwalt: Nur wenige Tage nach der Verurteilung 2020 brach der 34-Jährige wieder ein. Dennoch warnte der psychiatrische Gutachter vor einer allzu hohen Freiheitsstrafe, die über vier Jahre liegen könnte.

Das wäre wohl mit einem „Zwischenvollzug“ verbunden gewesen, der die Therapie unterbrochen hätte, was deren Erfolg infrage stellen würde. In der Sache selbst war der Angeklagte umfassend geständig. Die Umstände und Folgen seiner Taten wurden durch die Zeugen durchweg bestätigt.

Drei Jahre
und zehn Monate

In der Summe beantragte der Staatsanwalt eine Haft von vier Jahren, was dem Angeklagten ermögliche, seine Therapie erfolgreich abzuschließen, deren Fortführung ebenfalls beantragte. Der Verteidiger des Angeklagten bat das Gericht, seinem Mandanten zu ermöglichen, die angetretene Therapie erfolgreich zu beenden. Das Schöffengericht entschied, dass eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten nötig sei und ordnete den weiteren Vollzug der geschlossenen Therapie an. Dazu wünschte ihm Richter Matthias Knoblauch trotz einer Rest-Skepsis, „nachhaltigen Erfolg“.

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