Rosenheim – Zu einer Geldstrafe von 1500 Euro hat das Jugendschöffengericht Rosenheim einen 21-Jährigen verurteilt, nachdem er im Februar zwei Frauen bedroht hatte, mit denen er in Streit geraten war.
An einer Tankstelle traf er gemeinsam mit seiner Freundin auf die beiden Frauen. Da die Auseinandersetzung zu keinem versöhnlichen Ende führte, glaubte der angehende Berufskraftfahrer, die beiden beeindrucken zu müssen. Er verfolgte ihr Auto mit seinem Pkw von der Kufsteiner- bis in die Schönfeldstraße. Dort überholte er den Wagen und stellte sein Fahrzeug quer, um diese zum Anhalten zu zwingen. Die Frauen gerieten schier in Panik, zumal eine der beiden ohnehin psychisch recht instabil war. Daraufhin erging gegen den jungen Mann ein Strafbefehl, gegen den er Widerspruch einlegte.
Der Vorsitzende Richter Hans-Peter Kuchenbaur fragte den Angeklagten, warum er dem Strafbefehl widersprochen hatte, obgleich er sich in der Verhandlung doch geständig gezeigt hatte.
Es stellte sich heraus, dass es dem jungen Mann vor allem darum ging, ein Fahrverbot zu vermeiden, das mit der Annahme des Strafbefehls verbunden gewesen wäre. Dem entgegnete Kuchenbaur, dass besagtes Fahrverbot längst abgelaufen gewesen sei, hätte der Angeklagte den Strafbefehl angenommen. Sei es, weil er sich umfassend geständig gezeigt hatte und weil damit dem noch immer psychisch angeschlagenen Mädchen eine Aussage erspart wurde, oder weil er just zum Verhandlungstag seinen 21. Geburtstag feierte: Richter und Staatsanwalt zeigten sich gnädig und verzichteten auf die Verhängung eines Fahrverbots. Dafür fiel die Geldstrafe für ihn ein wenig höher aus, als im Strafbefehl ursprünglich angedacht. au