Die meisten Gäste bleiben gelassen
Auch in Rosenheim gilt seit Samstag, wie in ganz Bayern, die 3G-Regel. Wer die Innengastronomie besuchen will, braucht einen Nachweis über die vollständige Impfung, die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung oder einen negativen Test auf das Virus. Foto dpa
3G-Regel für den Besuch der Innengastronomie – Erfahrungen der Rosenheimer Wirte
Rosenheim – Am Samstag ist in Bayern die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Mit ihr setzt der Freistaat auch die sogenannte 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) um. Doch für die Rosenheimer Gastronomen bedeutet dies einen nicht unerheblichen Mehraufwand.