„1000 Euro – eine Unverschämtheit!“

Spricht von Abzocke: Kurt Franz kann nicht verstehen, warum das Radlverbot auf städtischen Friedhöfen mit einer hohen Geldbuße belegt ist. Foto Schlecker

Spricht von Abzocke: Kurt Franz kann nicht verstehen, warum das Radlverbot auf städtischen Friedhöfen mit einer hohen Geldbuße belegt ist. Foto Schlecker

Wer auf den Friedhöfen in Rosenheim und den Stadtteilen mit dem Rad unterwegs ist, riskiert, ein hohes Ordnungsgeld zahlen zu müssen. Bis zu 1000 Euro könnte die Stadt verlangen. Das ärgert einen Rosenheimer, der hiervon vor allem Gehbehinderte betroffen sieht.

Von Jens Kirschner

Rosenheim – Kurt Franz ist sauer. Den OVB-Heimatzeitungen entnahm der Rosenheimer eine Erinnerung der Stadt Rosenheim, dass Radlfahren auf den städtischen Friedhöfen verboten ist und schlimmstenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Kürzlich ist seine Frau verstorben. Wäh

Montag, 20. April 2026

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