„1000 Euro – eine Unverschämtheit!“

von Redaktion

Wer auf den Friedhöfen in Rosenheim und den Stadtteilen mit dem Rad unterwegs ist, riskiert, ein hohes Ordnungsgeld zahlen zu müssen. Bis zu 1000 Euro könnte die Stadt verlangen. Das ärgert einen Rosenheimer, der hiervon vor allem Gehbehinderte betroffen sieht.

Rosenheim – Kurt Franz ist sauer. Den OVB-Heimatzeitungen entnahm der Rosenheimer eine Erinnerung der Stadt Rosenheim, dass Radlfahren auf den städtischen Friedhöfen verboten ist und schlimmstenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Kürzlich ist seine Frau verstorben. Während seiner täglichen Besuche der Grabstätte beobachtet er vor allem ältere Damen und Herren, welche die Gräber ihrer Angehörigen besuchen, berichtet der Rosenheimer. Teils lägen diese weit von den Friedhofseingängen entfernt, deshalb nutzten sie ihr Fahrrad – allerdings nur, wenn niemand sonst auf dem Weg unterwegs sei. Und damit riskieren sie, von der Stadt zur Kasse gebeten zu werden.

Stadt ermöglicht
Ausnahmen

„Überlaufen“, findet Franz, seien die Grabstätten so oder so nicht – außer zu Beerdigungen. „Diese hohe Geldstrafe muss man als Unverschämtheit bezeichnen“, findet Franz und zieht einen Vergleich zum Treiben in der Rosenheimer Fußgängerzone. Auch dort ist Radlfahren verboten. Und vermutlich aus guten Grund. Denn wenn die Außengastronomie geöffnet habe, gebe es noch weniger Fläche für Passanten. Selbst dann will er beobachtet haben, wie Radfahrer durch die Innenstadt geradelt seien. Nur: Wer dort erwischt wird, komme mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro davon. Wenn er überhaupt erwischt wird: Denn es fänden kaum Kontrollen statt, moniert der Rosenheimer. Wenn für das Radfahren trotz Verbots Bußgelder verhängt würden, müsse die Stadt auch alle gleich behandeln, meint er und findet deutliche Worte: Man solle trauernde Hinterbliebene nicht „abzocken“.

Beschwerden halten
sich in Grenzen

Die Stadt Rosenheim beschwichtigt auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen in dieser Sache. Ausnahmen vom Fahrverbot für Räder seien für Menschen mit Gehbehinderung möglich, wie die Verwaltung schildert. Vor Ort kümmern sich die Friedhofswärter um die Einhaltung der Friedhofssatzung und damit um das Fahrradverbot. Diese regelten solche Ausnahmen unbürokratisch, wenn sich herausstelle, dass Bürger mit körperlicher Einschränkung ihr Rad nutzten, um längere Strecken zurückzulegen.

Dann werde der Einsatz des Radls als eine Form der Gehhilfe selbstverständlich geduldet. Erwischten die Friedhofswärter einen Radfahrer vor Ort auf seinem Gefährt, wiesen sie ihn auf das geltende Verbot hin. Der überwiegende Teil der Radler sei einsichtig und schiebe den Drahtesel anschließend, heißt es aus dem Rosenheimer Rathaus. Die Beschwerden über Radfahrer auf den städtischen Friedhöfen hielten sich „erfreulicherweise in Grenzen“. Dennoch gebe es immer wieder Fälle, bei denen es zu brenzligen Situationen und Irritationen der Friedhofsbesucher durch Radfahrer komme. „Deshalb wollte die Verwaltung durch die Pressemitteilung an das grundsätzliche Fahrradverbot auf den städtischen Friedhöfen erinnern.“ Das Verbot soll die Besucher der Friedhöfe schützen. „Ältere Mitbürger, aber vor allem Trauende an den Grabstätten sollen auf den teilweise schmalen Wegen des Friedhofs nicht beeinträchtigt werden. Wer um Angehörige und Freunde trauert, hat in der Regel andere Gedanken, als auf den Radverkehr zu achten“, heißt es vonseiten der Stadt. Wohlgemerkt: Besagte 1000 Euro Bußgeld sind das Äußerste, was Radfahrer berappen müssen, die sich nicht an das Fahrverbot halten. Das gilt aber auch für alle anderen Ordnungswidrigkeiten auf dem Friedhof. Die Antwort, warum dieses Maximum festgesetzt wurde, blieb die Stadtverwaltung indes schuldig.

Hintergrund

Rechtsgrundlage des Radlverbots ist die Nutzungssatzung der Stadt Rosenheim für ihre Friedhöfe.Paragraf 36 besagt: Das Mitführen von Fahrzeugen aller Art – soweit es sich nicht um Behindertenfahrzeuge, Kinderwagen oder kleine Handwagen handelt – ist verboten. Das Gleiche gilt übrigens für Singen oder Musizieren – ausgenommen sind natürlich Trauerfeiern.

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