Letzte Chance für einen Gewohnheitsdieb

von Redaktion

Richterin Melanie Lanzendorfer lässt mehrfach Vorbestraften auf freiem Fuß

Rosenheim – Ein Diebstahl von Waren im Wert von 29,70 Euro wurde einem 30-jährigen Rosenheimer fast zum Verhängnis. Der mehrfach vorbestrafte Montagehelfer war erst drei Monate vor der Ende Februar verübten Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Dass er nun frei blieb, verdankt er Richterin Melanie Lanzendorfer.

Lebensmittel in
Taschen versteckt

Am Nachmittag des 27. Februar fiel einer Kundin im Kaufhaus Kaufland ein Pärchen auf, das „auffällig unauffällig“ Wurst, Käse und andere Lebensmittel in ihren Umhängetaschen verschwinden ließ. Sie machte den Kaufhausdetektiv darauf aufmerksam. Beim Versuch, das Kaufhaus mit dem Diebesgut zu verlassen, wurden die beiden in flagranti erwischt. Weil die zwei sich widersetzten, riefen die Mitarbeiter des Kaufhauses die Polizei dazu.

Der Warenwert betrug nur 29,70 Euro. Üblicherweise sind derlei Vergehen mit einem Strafbefehl abgetan. Das Verfahren gegen die Mittäterin wurde dann auch eingestellt. Angesichts der Strafakte des 30-Jährigen lag der Fall bei ihm jedoch anders.

Nicht genug damit, dass er bereits fünfmal wegen Diebstahls vorbestraft und deshalb dem Zeugen von der Polizei bereits bestens bekannt war. Er war auch erst drei Monate vorher aus dem Gefängnis frei gekommen, wo er bereits die fünfte Haftstrafe verbüßt hatte. Zwar waren dies zumeist kürzere Gefängnisaufenthalte, trotzdem forderte der Staatsanwalt trotz Geständnis und geringem Beutewert eine Haftstrafe von acht Monaten. Diese könne – weil der Mann offensichtlich unbelehrbar sei – auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Rosenheimer, der anwaltlich nicht vertreten war, bat die Richterin um Nachsicht. Seit langer Zeit arbeitslos, habe er im Mai nun eine Arbeit aufnehmen können und wolle diese nicht verlieren. Endlich sei er dabei, sein Leben in den Griff zu bekommen. Er legte zum Beweis den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnungen der vergangenen Monate vor. In ihrem Urteil stimmte die Vorsitzende Richterin Melanie Lanzendorfer grundsätzlich den Argumenten des Staatsanwaltes zu. Allerdings wollte sie dem Angeklagten nicht die Chance verwehren, wirklich in ein straffreies Leben zurückzufinden.

Geldstrafe in
Raten abzuzahlen

Deshalb sprach sie keine Haftstrafe aus, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Sie beließ es stattdessen bei einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen, die der Verurteilte in Raten abbezahlen kann. Theo Auer

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