Unterstellungen im Rosenkrieg?

Dass er pornografische Dateien besitzt, bestritt der Angeklagte nicht. Er stritt aber ab, kinder- oder jugendpornografische Bilder oder Videos zu besitzen. Foto dpa

Dass er pornografische Dateien besitzt, bestritt der Angeklagte nicht. Er stritt aber ab, kinder- oder jugendpornografische Bilder oder Videos zu besitzen. Foto dpa

Kinderpornografie-Vorwurf gegen Rosenheimer (50) – Freispruch vor Gericht

Von Theo Auer

Rosenheim – Weil er gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, musste ein 50-jähriger Mann aus Rosenheim jetzt vor dem Amtsgericht erscheinen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, kinder- und jugendpornografische Bilder zu besitzen.

Der 50-jährige Rosenheimer befand sich mit seiner Ehe

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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