Paar geizt nicht mit Kraftausdrücken

von Redaktion

Mann soll Noch-Ehefrau beleidigt und attackiert haben

Rosenheim – Einem 40-jährigen Bosnier, der in Rosenheim lebt, wurde Körperverletzung und Beleidigung gegen seine Ehefrau zur Last gelegt. Gegen den Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 2400 Euro legte er Einspruch ein, was jetzt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Rosenheim führte.

Vor der Vorsitzenden Richterin Melanie Lanzendorfer erklärte er, er habe lediglich Attacken von seiner slowenischen Ehefrau – von der er zwischenzeitig getrennt lebt – abgewehrt. Freilich habe er im Streit Schimpfwörter benutzt. Das sei aber durchaus von beiden Seiten geschehen. Auch seine Noch-Ehefrau habe damit nicht gespart.

Die ganzen Probleme seien lediglich aus einer krankhaften Eifersucht ihrerseits entstanden. Bezeichnenderweise habe sie ihn einmal grundlos wegen Nachstellung angezeigt, weil sie sich während seiner Arbeit in seiner Nähe befunden hatte. Er hatte jedoch nachweisen können, dass er zu dieser Zeit tatsächlich dienstlich dort unterwegs gewesen war.

Als seine 50-jährige Noch-Ehefrau als Tatopferzeugin einvernommen wurde, stellte sich zunehmend heraus, dass es sich hierbei letztlich um einen „Rosenkrieg“ handelte. Sie warf ihm vor, nur wegen seiner Aufenthaltspapiere geheiratet worden zu sein, dass er seine erste geschiedene Frau ihr vorziehen würde und sich zunehmend lieblos zeige. Dabei sparte sie auch vor Gericht nicht mit Kraftausdrücken.

Richterin Lanzendorfer kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Beleidigungen wohl um Gegenseitigkeit gehandelt habe und die angeklagte Körperverletzung sich in einem so niedrigen Rahmen bewege – er hatte sie laut Vorwurf an den Oberarmen gepackt – dass hier die Einstellung des Strafverfahrens gegen ihn angezeigt sei. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stimmte zu. So wird sich die Angelegenheit wohl an das Familiengericht verlagern. au

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