Wahlbekanntmachung der Stadt zur Bundestagswahl

Darauf müssen die Rosenheimer Bürger jetzt achten – Stimme abgeben zwischen 8 und 18 Uhr möglich

Rosenheim – Bei der am 26. September stattfindenden Bundestagswahl besteht für alle Wahlberechtigten der Stadt Rosenheim die Möglichkeit, am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr zu wählen. Wahlberechtigte können nur in dem Lokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Insg

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Samstag, 20. Dezember 2025

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