Wahlbekanntmachung der Stadt zur Bundestagswahl
Darauf müssen die Rosenheimer Bürger jetzt achten – Stimme abgeben zwischen 8 und 18 Uhr möglich
Rosenheim – Bei der am 26. September stattfindenden Bundestagswahl besteht für alle Wahlberechtigten der Stadt Rosenheim die Möglichkeit, am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr zu wählen. Wahlberechtigte können nur in dem Lokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Insg