Hygieneregelungen beim Wählen

Die „3G-Regel“ gilt nicht in den Lokalen – Abstand und Maske

Rosenheim – Bei der Abwicklung der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, gelten in den Wahllokalen die Vorgaben der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Zugang zum Wahlraum ist nur mit FFP2-Maske beziehungsweise einer medizinischen Maske zulässig. Auch die Mitglieder des Wahl

Samstag, 27. Dezember 2025

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