Stadt Rosenheim legt Wählerverzeichnis zur Einsicht offen

Im Rahmen des Volksbegehrens „Landtag abberufen“ – Bürger bekommen mithilfe von Antrag Möglichkeit zur Änderung

Rosenheim – Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Landtag abberufen“ beginnt am Donnerstag, 14. Oktober, und endet am Mittwoch, 27. Oktober. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein besitzt und stimmberechtigt ist. Das Wählerv

Samstag, 27. Dezember 2025

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