Rosenheim – Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Landtag abberufen“ beginnt am Donnerstag, 14. Oktober, und endet am Mittwoch, 27. Oktober. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein besitzt und stimmberechtigt ist. Das Wählerverzeichnis gibt Auskunft, welche Bürger in Rosenheim stimmberechtigt sind und somit teilnehmen können.
Dieses Verzeichnis liegt am Freitag, 24. September, von 7.30 bis 12 Uhr, am Montag, 27. September, und Dienstag, 28. September, von 7.30 bis 17 Uhr, im städtischen Bürgeramt in der Königstraße 15, Rosenheim, im Erdgeschoss, zur Einsicht aus.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann zu den genannten Zeiten schriftlich, beziehungsweise durch Erklärung zur Niederschrift vor Ort im Bürgeramt Einspruch einlegen. Mit einem Eintragungsschein kann sich an einem beliebigen Ort in Bayern eintragen werden. Somit gibt es keine Bindung an einen festen Eintragungsort. Einen solchen Eintragungsschein können Stimmberechtigte bis Montag, 27. Oktober, im Bürgeramt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beantragen. Der Antrag auf Erteilung ist unter www.rosenheim.de zu finden.
Stimmberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.