Rosenheim/Hamburg – Endlich wieder ausgelassen feiern: Was in vielen Städten bereits möglich ist, sollte jetzt auch in Rosenheim umgesetzt werden. In einem Eilantrag an Oberbürgermeister Andreas März (CSU) haben SPD und „Die Partei“ die Stadt aufgefordert, das Verbot für öffentliche Festivitäten, Clubs, Diskotheken und andere Freizeiteinrichtungen für geimpfte und genese Personen aufzuheben. Doch in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat ein Großteil des Gremiums jetzt gegen den Vorschlag gestimmt.
Maskenpflicht
beim Tanzen
Und das, obwohl ein Blick nach Hamburg zeigt, dass das Konzept durchaus funktionieren kann. Seit drei Wochen haben die Clubs dort wieder geöffnet – allerdings nur für Geimpfte oder Genesene. Im „Noho“ auf der Reeperbahn kann seitdem jeden Freitag und Samstag wieder getanzt werden. Mit Maske und einer begrenzten Besucherzahl von 150 Leuten. „Es ist auf jeden Fall besser, als geschlossen zu haben, aber eine kostendeckende Alternative ist es trotzdem nicht“, sagt der Club-Manager.
Die 2G-Regel störe niemanden. Es seien vielmehr die weiterhin bestehenden Auflagen, über die Unmut herrsche, sagt er. Die Hoffnung aber bleibt, dass es in naher Zukunft weitere Lockerungen geben wird. Und es sieht gut aus. So berichteten gestern Nachmittag gleich mehrere Medien darüber, dass die Maskenpflicht in Hamburg bei der 2G-Regel ab Samstag entfallen soll.
Vom Aufsperren können die Clubbesitzer in Rosenheim vorerst nur träumen. Zwar hatte Ministerpräsident Markus Söder im August angekündigt, dass Clubs und Diskotheken Anfang Oktober für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen sollen, verbindliche Rechtsgrundlagen aber gibt es im Moment noch nicht.
Aus diesem Grund wollten sich SPD und „Die Partei“ für eine zeitnahe Öffnung einsetzen. Zwar steht in der geltenden bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach wie vor, dass Clubs, Diskotheken und andere Freizeiteinrichtungen geschlossen bleiben müssen. Laut dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Abuzar Erdogan können jedoch Ausnahmegenehmigungen für allgemeine Fallkonstellationen durch die Kreisverwaltungsbehörden erteilt werden, wenn dies aus „infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist“ und die Regierung von Oberbayern zustimmt. „Einen höheren Schutz als die doppelte Impfung kann es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht nicht geben“, heißt es in dem Antrag. Es gebe deshalb keinen vernünftigen Grund, die Nachtgastro, Volksfeste und öffentliche Festivitäten für einen geimpften oder genesenen Personenkreis zu verbieten. „Die Stadt Rosenheim sollte daher die ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um der langen Durststrecke ein Ende zu setzen“, fordert Erdogan.
Doch ein Großteil der Stadträte im Haupt- und Finanzausschuss wollte diesem Plan nicht folgen. Nur die Freien Wähler wie auch die Sozialdemokraten als Antragsteller stimmten für den Vorschlag. Robert Multrus (Freie Wähler/UP) sah darin insbesondere eine Möglichkeit, die bislang vernachlässigten Nachgastronomen zu unterstützen. Hingegen schlug der CSU-Stadtrat Dr. Wolfgang Bergmüller vor, den Zutritt zu Diskotheken und Clubs von einem negativen PCR-Test abhängig zu machen, unabhängig ob die Gäste genesen oder geimpft sind.
Skepsis auf-
seiten der Verwaltung
Auch die Verwaltung zeigte sich skeptisch, ob der hohen Inzidenzzahl in der Stadt Rosenheim. Oberbürgermeister Andreas März (CSU) erinnerte daran, dass die Stadt kurz davorgestanden habe, Auflagen seitens der Staatsregierung erfüllen zu müssen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. März gab seiner Befürchtung Ausdruck, die Einführung einer 2G-Regel für Nachtlokale könnte zu einer negativen Außenwirkung führen, welche das Gesundheitsministerium erneut auf den Plan rufen könnte und Rosenheim tatsächlich neue Beschränkungen fürchten müsse.
Die Nachtgastronomen in der Stadt wiederum loben den Vorstoß, auch wenn sich einige von ihnen die Frage stellen, warum er erst jetzt kommt. „Ich freue mich über den Antrag, halte es aber für Symbolpolitik, da Söder bereits angekündigt hat, dass wir öffnen dürfen“, sagt Franz Fischer vom „Nerdz“ in der Samerstraße.
Für ihn spiele es bei einer Wiedereröffnung weniger eine Rolle, ob es eine 2G- oder 3G-Regel gebe, sondern vielmehr wie die restlichen Auflagen aussähen. „Wenn es eine Maskenpflicht auf der Tanzfläche gibt, dann lassen wir zu, da mit Maske kein Partyfeeling aufkommt“, sagt er.