Keine schlechte Außenwirkung riskieren

von Redaktion

Rosenheimer Verwaltung stemmt sich gegen vorzeitige Öffnung von Nachtlokalen

Rosenheim – Ab Oktober sollen auch in Bayern wieder Clubs, Bars und Diskotheken öffnen dürfen. Gemeinsam mit der „Partei“-Stadträtin Ricarda Krüger wollten die Rosenheimer Sozialdemokraten einen vorzeitigen Versuch wagen, um die Lokale wieder öffnen zu können. Sie scheiterten aber mit ihrem Vorhaben, eine Mehrheit für ihren Eilantrag zu bekommen, eine rechtliche Grundlage für die Öffnung auf kommunaler Ebene zu schaffen (wir berichteten). Dabei standen die Zeichen augenscheinlich nicht schlecht, das Vorhaben im Haupt- und Finanzausschuss durchzubringen. Denn zumindest schaffte es die gemeinsame Vorlage von SPD und „Die Partei“ auf die Tagesordnung der jüngsten Ausschusssitzung. Und jenseits der Verwaltung fand die Idee durchaus Anklang, wenn auch nicht in dieser Form. So schlug CSU-Stadtrat Dr. Wolfgang Bergmüller vor, Nachtlokale generell nur für jene zu öffnen, die einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen können.

Hingegen mahnte Oberbürgermeister Andreas März, die Stadt sei erst Anfang vergangener Woche vom Bayerischen Gesundheitsministerium aufgefordert worden, zum Infektionsgeschehen in Rosenheim Stellung zu nehmen und Möglichkeiten vorzuschlagen, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. „Wir konnten das gerade noch verhindern“, mahnte der Rathauschef. Nur der Umstand, dass alle Corona-Intensivpatienten im Romed-Klinikum un- oder nicht vollständig geimpft seien, habe die Behörde von weiteren Schritten Abstand nehmen lassen. Ebenso mahnte März vor einer problematischen Außenwirkung, wenn Rosenheim als Inzidenz-Hochburg die Nachtgastronomie vorzeitig öffne.

Entscheidung aus
München abwarten

Der Rathauschef plädierte, die kommende Entscheidung des Ministerrats in Sachen Infektionsschutzverordnung abzuwarten. Am 30. September will Bayerns Staatsregierung über die Regeln beraten, unter denen Clubs, Bars und Diskotheken im Freistaat wieder öffnen dürfen. Unterstützung bei seinen Zweifeln erhielt März von Ordnungsdezernent Herbert Hoch. Er erinnerte daran, dass die endgültige Entscheidung, ob in Rosenheim Nachtlokale zumindest für gegen Corona Geimpfte oder von Covid-19 Genese öffnen dürfen, letztendlich bei der Regierung von Oberbayern liege. Zumindest durch die Blume äußerte er Zweifel, ob die Behörde einem solchen Antrag Rosenheims stattgeben würde. Zumal nach Kenntnis der Rosenheimer Verwaltung kein anderer Kreis oder kreisfreie Stadt mit niedrigerem Infektionsgeschehen eine solche Öffnung der Nachtgastronomie beantragt habe. Vorbehaltlosen Zuspruch erhielt der Antrag der Sozialdemokraten und der „Partei“ allein von den Freien Wählern/UP. Die Nachtgastronomie habe es nach langem Stillstand verdient, eine Öffnung zu erreichen, wenn es die rechtlichen Möglichkeiten ergäben, meinte Fraktionschef Robert Multrus. Der Widerstand gegen die vorzeitigen Öffnungspläne seitens der Verwaltung sorgte beim SPD-Fraktionschef Abuzar Erdogan für merkliches Unverständnis. Er verwies auf die Hansestadt Hamburg, welche die 2G-Regel bereits eingeführt hat. Von dort seien keine nennenswerten Klagen zu hören. Einen hundertprozentigen Schutz gegen eine Corona-Infektion biete auch die Impfung nicht, aber zumindest die Chance, auf einen milden Verlauf der Krankheit. So oder so müsse man lernen, mit dem Virus zu leben, das selbst dann nicht aus der Welt sei, wenn eine Herdenimmunität erreicht sei. Blicke man nur auf das Ziel, das Virus auszumerzen, komme man nimmer von Beschränkungen des öffentlichen Lebens weg.

Letztendlich gibt es aber auch eine wirtschaftliche Frage, die mit der Öffnung von Nachtlokalen verbunden wäre: Bekommen auch jene Clubs und Diskotheken weiterhin Staatshilfen, die sich trotz 2G-Regel gegen eine Öffnung entscheiden? An dieser Stelle musste auch Wirtschaftsdezernent Thomas Bugl mit den Achseln zucken: Bei der zuständigen Förderbehörde sei man sich des Problems bewusst, jedoch sei noch niemand „sprechfähig“. Jens Kirschner

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