Betrug, Diebstahl und Widerstand

von Redaktion

30-jähriger Rosenheimer muss wegen mehrerer Straftaten ins Gefängnis

Rosenheim – Weil er trotz offener Bewährung wieder straffällig geworden ist, muss ein 30-jähriger Rosenheimer jetzt eine Haftstrafe antreten. Das Gericht erlegte dem Mann zudem eine Therapie gegen seine Drogensucht auf.

Mehrere Vorwürfe wurden einem bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Rosenheimer (30) jetzt vor dem Amtsgericht in Rosenheim zur Last gelegt. Obwohl er unter dreifach offener Bewährung stand, wurde er laut Anklage beim Diebstahl in einem Rosenheimer Geschäft erwischt. Zudem soll er nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Jobcenter um über 2000 Euro betrogen haben und sich in einem weiteren Fall zudem geweigert haben, einem Platzverbot der Polizei nachzukommen.

Streit mit seiner
Lebensgefährtin

Die Vorwürfe im Detail: Beim Jobcenter soll er im Juni 2020 angegeben haben, Unterstützung und Miete für den Bezug einer neuen Wohnung zu benötigen – ohne dort auch nur einen Tag zu wohnen. Im Juli 2020 soll er zudem aus einem Lebensmittelgeschäft eine „E-Zigarette“ gestohlen haben. Nur wenige Tage nach dem Diebstahl soll er mit seiner Lebensgefährtin in deren Wohnung in Streit geraten sein. Nachdem er die Wohnung nicht verlassen wollte, rief die Lebengefährtin die Polizei, die den Mann erst überwältigen musste, um ihn aus der Wohnung zu schaffen.

Der forensische Psychiater Professor Michael Soyka gab als Gutachter gegenüber dem Gericht an, dass der Angeklagte beim Diebstahl und bei der Auseinandersetzung mit den Polizisten möglicherweise wegen Drogenmissbrauchs nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Was allerdings nicht für den Betrug gegenüber dem Jobcenter gegolten habe. Viel zu planmäßig und über einen zu langen Zeitraum habe der Betrug gedauert, als dass dieser mit Drogeneinfluss entschuldbar gewesen wäre. Auch wenn der Angeklagte zugab, mit dem Geld seine Sucht finanziert zu haben. Weil der 30-Jährige nach Einschätzung des Gutachters bereit scheint, sich einer Therapie unterziehen zu wollen, empfahl Soyka dem Gericht einen Maßregelvollzug zu verhängen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zeigte wenig Verständnis für das Verhalten des Angeklagten. „Quasi regelmäßig fällt der Angeklagte in dieselben Straffälligkeiten zurück. Betrug, Körperverletzung, Drogenmissbrauch und Diebstahl gehören zu seinem Lebensstil“, sagte sie in ihrem Plädoyer. Sie beantragte eine Haftstrafe von 15 Monaten, die angesichts der Vorstrafensituation keinesfalls mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Auch entsprach sie dem Vorschlag des Gutachters zu einer geschlossenen Langzeittherapie. Sie regte aber an, eine Vorwegvollstreckung vor der Therapiemaßnahme zu vollziehen.

Verteidiger plädiert
auf Bewährung

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, verwies auf die erhebliche Drogensucht seines Mandanten, die die Schuldfähigkeit doch erheblich relativiere. Dazu hob er dessen Bereitwilligkeit zur Therapie hervor, welche dieser längst angetreten hätte, hätte die Corona-Pandemie diese nicht verhindert. Er beantragte eine Haftstrafe von sechs Monaten. Diese solle – ebenso wie der Maßregelvollzug – zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Julia Haager verhängte eine Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung. Ebenso ordnete sie den Vollzug einer geschlossenen Therapie an. Es sei dies fraglos eine, vielleicht die letzte Chance für den Verurteilten, von den verhängnisvollen Drogen loszukommen, so die Richterin weiter.

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