Westerndorf am Wasen – Weil in Westerndorf am Wasen zusätzliche Wohnungen entstehen sollen, befürchten einige Stadträte, dass der dörfliche Charakter verloren gehen könnte. Die Lösung: Der Stadtteil bekommt einen eigenen Bebauungsplan. Doch nicht jeder hält diesen Eingriff für notwendig.
Einige Anfragen
in der Pipeline
Peter Rutz liegt der Stadtteil Westerndorf am Wasen am Herzen. Geht es nach dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen, soll die Struktur des Kirchendorfs so gut es geht, erhalten bleiben. Doch genau hier fangen die Probleme an. So soll beispielsweise ein stillgelegtes landwirtschaftliches Gebäude am Ortseingang von den Panger Federn kommend umgenutzt werden. Während sich der Eigentümer zu seinen Plänen vorerst noch bedeckt hält, ist aus den Reihen der Stadträte zu hören, dass hier rund 14 Wohnungen entstehen könnten. Einen offiziellen Antrag aber gibt es noch nicht. Dafür, laut Peter Rutz, weitere Bauanfragen anderer Hof- und Grundbesitzer, die das gleiche Ziel verfolgen.
Für Rutz Anlass genug, sich für die Aufstellung eines Bebauungsplans einzusetzen, um „eine geregelte und zielführende Entwicklung zu ermöglichen“, mit dem Ziel, das „in großen Teilen intakte Ortsbild und die einzigartige Identität zu erhalten.“ Gemeinsam mit den Freien Wählern/UP hat seine Fraktion deshalb einen Dringlichkeitsantrag an Oberbürgermeister Andreas März (CSU) gestellt, der in der jüngsten Sitzung vom Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss behandelt wurde. „Es gilt, die Kulturlandschaft zu erhalten, die Versieglung durch Verkehrs- oder Siedlungsflächen behutsam zu betreiben und den Wert für die Naherholung zu steigern“, heißt es in dem Antrag. Ziel müsse sein, dass sich die Stadtteile als „lebendige Quartiere mit eigenständigen Strukturen in landwirtschaftlicher Umgebung weiterentwickeln.“ Und genau das kann laut Grünen und Freien Wählern nur dann erreicht werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird – inklusive Veränderungssperre. Heißt: Die Verwaltung soll die bauliche Entwicklung steuern. Dabei geht es unter anderem um Geschosshöhen und Wohneinheiten, aber auch um Stellplätze und gestalterische Vorgaben.
„Wir wollen die Bebauung nicht verhindern, sondern lediglich regulieren“, sagt Rutz. Seiner Meinung nach, reiche der Paragraf 34 des Baugesetzbuches nicht aus. Dieser regelt, wie innerorts gebaut werden darf, wenn es keinen Bebauungsplan gibt. Demnach ist eine Bebauung dann zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die umliegende Bebauung einfügt.
Und genau das scheint im Moment auch zu reichen. Jedenfalls wenn man bei der Stadtverwaltung nachfragt. „Nach Prüfung des Antrags lässt sich kein Planungserfordernis erkennen“, heißt es. Die historisch gewachsene dörfliche Struktur des Stadtteils sei weitestgehend erhalten. „Eine städtebauliche Fehlentwicklung beziehungsweise Missstände, welche ein planungsrechtliches Eingreifen erforderlich machen, sind nicht zu beobachten“, so die Verwaltung weiter. Der derzeit geltende Paragraf 34 biete ein zuverlässiges Instrument, „mit dessen Hilfe die weitere Entwicklung und Gestaltung des Stadtteils langfristig gelenkt und hinreichend gesichert werden kann.“
Massiver Eingriff
oder Notwendigkeit?
„Wir müssen mehr machen als nur den Paragrafen 34“ widersprach Stadträtin Anna Rutz (Grüne). So seien bereits in der Vergangenheit Fehlentwicklungen passiert, aus denen man lernen müsse. Zustimmung bekam sie von Beate Burkl (Freie Wähler/UP). Ihrer Meinung nach reiche der Paragraf nicht mehr aus, unter anderem deshalb, weil er oft „sehr großzügig ausgelegt wird.“ Josef Gasteiger (CSU) sagte, dass er ebenfalls kein Freund des Paragrafen sei und dass ein Kleinod wie Westerndorf eine schützenswerte Hand verdiene. Er störe sich lediglich an der Veränderungssperre. So müsse es auch weiterhin möglich sein, den Bestand geringfügig zu verändern. „Ein Bebauungsplan über ein ganzes Dorf zu legen mit Veränderungssperre scheint mir schon sehr massiv“, sagte Oberbürgermeister März, erhielt dafür allerdings keine Mehrheit. Mit 6:4 einigten sich die Stadträte auf die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens – allerdings ohne eine Veränderungssperre.