Appell der Polizei

Vorausschauend an der Kreuzung

von Redaktion

Rosenheim – Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er da dann anschließend warten müsste. Darauf hat jetzt die Polizeiinspektion Rosenheim hingewiesen, nachdem es im Stadtgebiet immer wieder zu verstopften Kreuzungsbereichen kommt. Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss nach Angaben eines Polizeisprechers darauf verzichten, in den Kreuzungsbereich einzufahren, wenn die Verkehrslage es erfordert. „Auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat“, erklärte ein Polizeisprecher die Regelung. Bei Missachtung sieht der Bußgeldkatalog zu dieser Vorschrift einen Regelbußgeldsatz von 20 Euro vor. Es wird jeweils von fahrlässiger Begehung ausgegangen. Bei vorsätzlicher Begehungsweise kann das Bußgeld erhöht beziehungsweise sogar verdoppelt werden. Die Rosenheimer Polizei appelliert daher eindringlich an die Bürger: „Fahren Sie vorausschauend, um sich selbst und den anderen Verkehrsteilnehmern ein möglichst reibungsloses Vorwärtskommen zu ermöglichen.“

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