Rosenheim – Wegen schweren Diebstahls hat das Amtsgericht Rosenheim einen 36-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Im Mai 2021 musste ein Schüler feststellen, dass sein Mopedroller verschwunden war, den er an der Königstraße abgestellt hatte. Zunächst dachte er an einen Streich seiner Schulkameraden und ging um den Block, um nach seinem Gefährt zu suchen.
Zu fünft den
Dieb verfolgt
Erstaunt sah er, wie ein Unbekannter mit seinem Roller an ihm entlang der Königstraße vorbeifuhr. An der außergewöhnlichen Lackierung hatte er sein Fahrzeug sofort erkannt. Laut rufend verfolgte er zusammen mit fünf Klassenkameraden den Dieb.
An der Kreuzung bei der Gemäldegalerie musste der Fahrzeugdieb bei der roten Ampel stehen bleiben, und die Verfolger konnten ihn einholen. Nach kurzer Auseinandersetzung ließ der Dieb den Roller zurück und versuchte zu fliehen. Ein zufällig anwesender Polizeibeamter hinderte ihn jedoch daran. Er rief eine Streife herbei, die den Dieb festnahm.
Es bedurfte einiger Mühe, den Motor anschließend zum Stillstand zu bringen. Der Dieb hatte nämlich das Fahrzeugschloss geknackt und die Zündung kurzgeschlossen. Damit konnte man den Motor nicht länger über das Zündschloss abstellen. Den Beteiligten blieb schließlich nur, das Gefährt kurzerhand abzuwürgen.
Weil er bereits mehrfach vorbestraft war und noch unter Bewährung stand, kam der Rollerdieb direkt in Untersuchungshaft. Nach seiner Entlassung aus dieser lebte er zunächst in verschiedenen Obdachlosenheimen, bis er schließlich eine Bleibe bei einer Freundin aus dem Drogenmilieu in Kiefersfelden fand. Dorthin wollte er nach seinen Angaben mit dem Roller zurückfahren, um zehn Euro für die Bahnfahrkarte zu sparen. Am Tag vorher will er diverse Drogen konsumiert und am Tag der Tat auch schon etliche Biere intus gehabt haben, wie auch die Polizei bei einem Alkoholtest feststellen konnte. Der Diebstahl des Rollers sei eine „spontane, dumme Aktion“ gewesen.
Dies glaubte ihm die Vorsitzende Richterin Melanie Lanzendorfer indes nicht. Immerhin hatte er zur Tat einen Schraubendreher zum Knacken des Zündschlosses und einen Motorradhelm dabei.
Zündschloss
aufgebrochen
Dieser Umstand spielte auch für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Rolle. Sie verwies darauf, der 36-Jährige habe sich eines schweren Diebstahls schuldig gemacht, weil er das Zündschloss aufgebrochen hatte, um den Roller zu stehlen. Angesichts seiner Vorstrafen und der vielen Rückfälle beantragte sie, den Angeklagten zu einer „spürbaren“ Haftstrafe zu verurteilen. Da er bereits gegen Bewährungsauflagen verstoßen habe, dürfe diese nicht erneut zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Verteidigerin des 36-Jährigen, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, unterstrich, ihr Mandant habe sich von Anfang an geständig gezeigt. Er sei aber unter Drogen- und Alkoholeinfluss gewissermaßen enthemmt gewesen. Nachdem die Corona-Beschränkungen weggefallen waren, habe er sich auch umgehend wieder um eine Arbeitsstelle bemüht und eine solche auch bekommen. Damit einher gehe eine positive Sozialprognose, zumal er unter erschwerten Bedingungen bereits fünf Monate Untersuchungshaft hinter sich gebracht habe. Sie beantragte acht Monate Haft, die jedoch zur Bewährung auszusetzen seien.
In seinem Urteil verhängte das Gericht schließlich neun Monate Gefängnis ohne Bewährung. Der Diebstahl sei augenscheinlich geplant gewesen und der Angeklagte zudem sehr schnell wieder kriminell in Erscheinung getreten. Dies spreche gegen eine positive Sozialprognose.