Ergebnisloses Unterfangen

von Redaktion

Rosenheimerin muss Corona-Schnelltest trotz bescheinigter Befreiung zahlen

Rosenheim – Hilde Rabl ist sauer. Die Rosenheimerin wollte einer Freundin das Einleben in einem Riederinger Altenheim erleichtern. Doch dort muss die gegen Corona Geimpfte zusätzlich einen negativen Schnelltest nachweisen. Diesen bekäme die 85-Jährige für diesen Fall eigentlich nach wie vor gratis. Doch beim BRK-Schnelltestzentrum an der Rosenheimer Tegernseerstraße musste sie trotz Bescheinigung zahlen – und bekam dennoch kein Testergebnis.

Keine E-Mail mit
Resultat erhalten

Denn, so schildert es die 85-Jährige, das Ergebnis ihres Schnelltests habe sie nie per E-Mail erhalten. Eigentlich trudeln die Ergebnisse schon rund eine halbe Stunde später als E-Mail ein. Und das Dokument hätte sie gebraucht, um ihre Freundin in der Riederinger Einrichtung besuchen zu dürfen.

Als bis zum nächsten Tag noch immer keine Bescheinigung vorlag, hakte sie beim Roten Kreuz nach. Dort habe man eingestanden, dass es bei der Erfassung der Daten offenbar einen Fehler gegeben und Hilde Rabl deswegen keinen Nachweis bekommen habe. Doch auch wenn sie bis heute noch kein Ergebnis erhalten habe: Weder habe ihr das BRK die Gebühr erstatten wollen, noch einen neuen Test angeboten.

Bei ihrer Beschwerde habe man ihr vorgehalten, sie hätte sich noch am gleichen Tag melden müssen. Eine Reklamation am Tag darauf sei nicht mehr möglich, schildert die Rosenheimerin. Eine Nachlässigkeit, dass sie das fehlende Testergebnis nicht noch am selben Tag eingefordert habe, sieht sie bei sich keine. Schließlich könne es auch bei der Zustellung von E-Mails zu technischen Problemen kommen, die eine Zustellung verzögerten.

Nicht jedes Altenheim fordert einen solchen Testnachweis bei Geimpften oder Genesenen, berichtet die Sprecherin der bayerischen Vereinigung der Pflegenden. Es hänge meist vom Träger ab, ob ein zusätzlicher Test notwendig ist oder nicht. Einige seien in dieser Sache vorsichtiger, vermutet sie. Doch es gebe keine Empfehlung an die Heime seitens des Verbands.

Auch rechtlich sind die Heime nicht dazu verpflichtet, bei gegen Corona Geimpften oder Genesenen einen Test einzufordern, wie Bayerns Gesundheitsministerium auf Anfrage antwortet. „Genesene oder geimpfte Besuchspersonen benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis, um Zugang zu den Einrichtungen zu erhalten. Die Vorlage des Impf- beziehungsweise Genesenennachweises ist ausreichend.“

Doch Hilde Rabl ärgert sich wohlgemerkt nicht über die Einrichtung, in der ihre Freundin untergebracht ist. Im Gegenteil: Sie begrüßt die Vorsicht des Hauses, um dessen Bewohner vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Schon mehr Unmut sorgt bei ihr der Umstand, dass beim Bayerischen Roten Kreuz ihre Bescheinigung, die sie von den Kosten des Tests befreit, nicht akzeptiert wurde. Die Mitarbeiter des BRK hätten ihr gesagt, dass ein kostenfreier Test erst ab dem 20. Oktober möglich sei.

Hiervon wiederum ist Bayerns Gesundheitsministerium nichts bekannt. „Die Erweiterung der bayerischen Teststrategie, die für Besucher von Pflegeeinrichtungen mit Berechtigungsschein kostenlose Testungen vorsieht, gilt seit dem 11. Oktober 2021“, antwortet ein Ministeriumssprecher. Doch dies gelte nur für kommunal betriebene Schnelltestzentren. Zu diesen gehört das Angebot des BRK nicht, deshalb musste die Dame zahlen.

BRK: Keine
Fehlermeldung

Von einer kommunizierten Neuregelung ab dem 20. Oktober sei im Fall Hilde Rabl nicht die Rede gewesen, schildert der Kreisgeschäftsführer des Rosenheimer BRK, Martin Schmidt, auf Anfrage. Auch das Testergebnis soll die 85-Jährige nach ihrer Reklamation erhalten haben. Zumindest, sagt Schmidt, sei bei den zuständigen Kollegen keine Fehlermeldung eingetrudelt, die signalisiert hätte, das Testergebnis wäre erneut an eine falsche Adresse gegangen. Das BRK geht zumindest davon aus, dass die Übermittlung funktioniert hat. Sollte sich dies wider Erwarten nicht bewahrheiten, bietet Geschäftsführer Schmidt Hilde Rabl an, ihr das Geld auf Anfrage zu erstatten.

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