Widerspruch gegen Datenübermittlung

von Redaktion

Stadt Rosenheim informiert die Bürger

Rosenheim – Die Meldebehörden haben aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes die Verpflichtung, Datenübermittlungen durchzuführen. So werden Daten an Parteien und Wählergruppen übermittelt. Das teilte die Stadt jetzt mit. An Presse und Rundfunk werden Alters- und Ehejubiläen weitergeleitet. Auch Adressbuchverlage und öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften erhalten entsprechende Daten. Zudem müssen die Meldebehörden jedes Jahr zum 31. März die Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr melden. All diesen Datenübermittlungen kann widersprochen werden: schriftlich oder per Online-Antrag sowie persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgeramt der Stadt Rosenheim. Nähere Infos finden sich unter www.rosenheim.de/stadtbuerger.

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