Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29. September die Teilaufhebung des Bebauungsplans 56 „Heubergstraße Süd“ in der Fassung vom 4. August 2021 samt Begründung als Satzung beschlossen. Ziel der Teilaufhebung ist, eine weitere bauliche Entwicklung im Sinne einer Nachverdichtung und Aktivierung der Innenentwicklungspotenziale entlang der Kampenwandstraße zuzulassen. Gleichzeitig soll die homogene Baustruktur an der Heubergstraße gewahrt bleiben. Die Teilaufhebung einschließlich Begründung kann Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr sowie nach Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt des Rathauses, Königstraße 24, eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem im Internet unter der Adresse www.rosenheim.de auf den Seiten des Rosenheimer Stadtplanungsamtes abrufbar.