Barrierefreies statt betreutes Wohnen

von Redaktion

An der Färberstraße sollen 23 neue Unterkünfte und eine Arztpraxis entstehen

Rosenheim – Die Rosenheimer Gesellschaft „Sick Bauträger“ will an der Färberstraße eine Wohnanlage mit 23 barrierefreien Wohnungen bauen, zwei davon als Penthouse. Dem Vorhaben auf dem 685 Quadratmeter großen Grundstück stimmte der Rosenheimer Bauausschuss mit neun Stimmen zu, der AfD-Stadtrat Hans Raß stimmte dagegen.

Haus mit fünf
Geschossen

Das Projekt hat bereits eine gewisse Vorgeschichte. Zum einen, weil beim Abriss des Altgebäudes ein Bagger die Wand eines Nachbargebäudes beschädigte (wir berichteten). Doch auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschäftigte sich mit den Plänen der Bauherren. 2016 war das Vorhaben Thema im Rosenheimer Bauausschuss. Einen Vorbescheid, um mit den Arbeiten zu beginnen, verweigerte das Gremium jedoch seinerzeit. Die Stadträte urteilten: Der Bau sei mit fünf Geschossen zu hoch und mit Blick auf das Bauplanungsrecht nicht zulässig. Gegen diesen Bescheid klagte die Rosenheimer Gesellschaft und gewann den Prozess. Die Stadt verzichtete darauf, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen. Dennoch hat das Unternehmen seine Pläne für die Nutzung inzwischen geändert, wie den Antragsunterlagen zu entnehmen ist. Ursprünglich hatte die Gesellschaft auf der Fläche geplant, 34 Einheiten für betreutes Wohnen zu bauen, verbunden mit einer Demenz-Tagesklinik. Dazu, warum man nun von diesen Plänen ablässt, wollte sich die Sick Bauträger GmbH auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen nicht äußern.

Auch für das künftige Gebäude haben sich die Pläne geändert, wie in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses zu hören war. So sollte das Dachgeschoss ursprünglich nach allen Seiten zurückgesetzt werden und vom Nachbargebäude abgerückt sein. Inzwischen ist vorgesehen, dass dieses Obergeschoss direkt an das Nachbargebäude anschließt und auch weniger weit zurückgesetzt ist.

Ein Thema im Genehmigungsverfahren waren auch die notwendigen Stellplätze für das Gebäude. 43 fordert die Stadt für das Bauprojekt, 14 davon für Besucher der Anlage. Rosenheims Stellplatzsatzung schreibt eigentlich vor, dass Besucherparkplätze oberirdisch anzulegen sind. Dort fehlt indes der Platz, um Parkflächen zu errichten. Die Fahrzeuge sollen daher zum großen Teil in der Tiefgarage am Mühlbachbogen unterkommen. Den Zugang zu dieser will die Bauherrin entweder über eine Fernsteuerung in den einzelnen Wohnungen oder zentral über eine Pförtnerloge ermöglichen. Für zwei Plätze müsste die Sick Bauträger GmbH eine Ablöse an die Stadt zahlen.

Kurzparkzone
beantragt

Beantragt war ebenso, vor dem neuen Gebäude an der Färberstraße eine Kurzparkzone einzurichten. Hier verwies die Stadt seinerzeit darauf, Bayerns Straßen- und Wegerecht lasse nicht zu, eine für den Verkehr gewidmete öffentliche Fläche für ein privates Vorhaben zu reservieren. Vorstellbar ist für Rosenheim jedoch, dem Wunsch der Bauherrin nach Kurzzeitparkplätzen durch ein eingeschränktes Halteverbot nachzukommen. Dies müsste die Sick Bauträger GmbH jedoch mit dem Verkehrsamt klären.

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