Veränderungssperren in Happing verlängert

von Redaktion

Innenentwicklung sowie Verkehrsfunktion in Einzelbereichen ausschlaggebend für Entscheidung

Rosenheim – Per Stadtratsbeschluss wurden drei geltende Veränderungssperren im Gebiet von Happing verlängert.

Das gilt für den Bebauungsplan 172 „Eichfeldstraße Happing“, wo eine planungsrechtliche Grundlage für eine behutsame Innenentwicklung mit geringer Bebauungsdichte und eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden sollen.

Betroffen ist zudem der Bebauungsplan 187 „Eichfeldstraße Süd“ mit dem Ziel, die Verkehrsfunktion in Form einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen Happing und den Siedlungsteilen Kaltmühl beziehungsweise Kaltwies zu gewährleisten. Auch die geltende Veränderungssperre für den Bebauungsplan 188 „Happinger-Au-Straße Süd“ wurde verlängert, um die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Happing und Kastenau sicherzustellen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt sind die Satzungen rechtsverbindlich. Die Veränderungssperren können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Planungsamt, Königstraße 24, dritter Stock, eingesehen werden. Diese sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Unterlagen sind auf der städtischen Website www.rosenheim.de unter Stadtplanungsamt abrufbar.

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