Drogentherapie statt Gefängnis
In ambulante Behandlung muss sich eine 29-jährige Rosenheimerin wegen ihrer Drogensucht begeben. Das hat ihr das Rosenheimer Schöffengericht verordnet, vor dem sie sich wegen Körperverletzung und Diebstahls verantworten musste. Foto dpa
Schöffengericht verurteilt 29-Jährige wegen versuchter Körperverletzung und Diebstahls
Rosenheim – Eine 29-jährige Rosenheimerin hat das Schöffengericht Rosenheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Verantworten musste sich die Frau wegen gleich mehrerer Delikte. Darunter: versuchte Körperverletzung und versuchter räuberischer Diebstahl.