Drogentherapie statt Gefängnis

In ambulante Behandlung muss sich eine 29-jährige Rosenheimerin wegen ihrer Drogensucht begeben. Das hat ihr das Rosenheimer Schöffengericht verordnet, vor dem sie sich wegen Körperverletzung und Diebstahls verantworten musste. Foto dpa

In ambulante Behandlung muss sich eine 29-jährige Rosenheimerin wegen ihrer Drogensucht begeben. Das hat ihr das Rosenheimer Schöffengericht verordnet, vor dem sie sich wegen Körperverletzung und Diebstahls verantworten musste. Foto dpa

Schöffengericht verurteilt 29-Jährige wegen versuchter Körperverletzung und Diebstahls

Von Christa Auer

Rosenheim – Eine 29-jährige Rosenheimerin hat das Schöffengericht Rosenheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Verantworten musste sich die Frau wegen gleich mehrerer Delikte. Darunter: versuchte Körperverletzung und versuchter räuberischer Diebstahl.

Dienstag, 19. Mai 2026

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