Rosenheim – Eine 29-jährige Rosenheimerin hat das Schöffengericht Rosenheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Verantworten musste sich die Frau wegen gleich mehrerer Delikte. Darunter: versuchte Körperverletzung und versuchter räuberischer Diebstahl. Zudem muss sich die Frau wegen ihrer Drogensucht bei einer Fachambulanz vorstellen.
Mehrfach ins
Gesicht geschlagen
Im November vergangenen Jahres begann der Reigen an Straftaten, wegen dem die 29-Jährige nunmehr verurteilt wurde. Seinerzeit geriet sie mit einem 37-jährigen Bonner aneinander. Diesem warf die Rosenheimerin vor, sie und ihren Begleiter vor einem Rosenheimer Schnellrestaurant fotografiert zu haben. Im Verlauf des Streits soll die Frau dem Bonner mehrmals mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben.
Dabei wurde dieser zwar nicht verletzt, verlor jedoch seine drahtlosen Apple-Kopfhörer. Dass er die Angeklagte und ihren Begleiter fotografiert haben soll, bestritt der Geschädigte, als ihn die Polizei als Zeugen vernommen hatte. Er habe lediglich ein Videotelefonat mit seiner Frau geführt und wollte ihr während diesem einen Eindruck von Rosenheim vermitteln.
Vor dem Schöffengericht relativierte er diese Angaben jedoch. Zwar habe die Angeklagte wohl versucht, ihn zu schlagen, den Bonner jedoch – wenn überhaupt – nicht fest getroffen. „Es war keine große Sache, sie war betrunken“, sagte er vor Gericht. Er habe sie nur angezeigt, weil er bei dem Zwischenfall seine Airpods verloren habe.
Die Angeklagte konnte sich an den Zwischenfall nicht mehr wirklich erinnern. Sie gab an, damals viel getrunken zu haben. Auch andere Drogen hatte sie konsumiert, darunter sogenannte Kräutermischungen, aber auch das Opioid Fentanyl. Sie sei damals aggressiv und hysterisch gewesen: „Ich habe mich beobachtet gefühlt und rumgeschrien. Es könnte schon sein, dass ich ihn geschlagen habe“, räumte die Frau ein und entschuldigte sich für ihr Verhalten.
Nur wenige Tage später trat die Rosenheimerin jedoch erneut strafrechtlich in Erscheinung. Am 7. November 2020 soll sie in einem Bruckmühler Modemarkt Bekleidung im Wert von 305 Euro gestohlen haben. Eine Zeugin hatte den Diebstahl bemerkt und den Filialleiter informiert. Er habe die Angeklagte aufgefordert, mit ins Büro zu kommen, doch die Frau sei geflüchtet. Auf dem Parkplatz hatte sie jedoch ein Passant gestoppt. Zurück im Geschäft habe sie plötzlich begonnen, um sich zu schlagen – wobei niemand der Beteiligten verletzt wurde, wie der Filialleiter des Marktes vor Gericht aussagte. Nachdem sich die Angeklagte habe beruhigen lassen, sei sie jedoch erneut geflohen. Diesmal aus dem Personalausgang.
Kassierer in
Gespräch verwickelt
Erneut konnte sie gestellt werden. Wenige Tage später stahl die Angeklagte in einem Discounter zwei Barbiepuppen im Gesamtwert von 13,56 Euro. Die Rosenheimerin räumte beide Diebstähle ein. „Ich habe keine Ahnung, warum ich das im Modegeschäft gemacht habe“, sagte die Beschuldigte und drückte auch über diesen Vorfall ebenso ihr Bedauern aus. Die Tat sei nicht geplant gewesen. An den Vorfall im Discounter könne sie sich nicht mehr erinnern.
Der Kassierer dort hatte die Szene jedoch noch genau vor Augen: Die Angeklagte habe versucht, ihn während des Kassiervorgangs durch ein Gespräch abzulenken. Sie verließ den Laden, um kurz darauf wieder zurückzukehren. Anschließend habe die 29-Jährige auf dem Parkplatz vor dem Laden einen Mann angerempelt. Dieser erspähte die gestohlenen Puppen in ihrer Jackentasche und meldete den Vorfall. Als die Polizei eintraf, sei die Angeklagte weggelaufen.
Zu guter Letzt soll die 29-Jährige nach einem Streit den Lack eines Baustellenfahrzeugs mit einem Ladekabel zerkratzt haben. 300 Euro soll der Schaden betragen. Diesen Anklagepunkt ließ die Staatsanwaltschaft jedoch nach einem Rechtsgespräch fallen. Dies auch, weil das Gericht Bedenken äußerte, den genauen Schaden des ohnehin abgenutzten Fahrzeugs zweifelsfrei beziffern zu können.
Die Anklage legte der Beschuldigten in ihrem Plädoyer zur Last, einen Fremden völlig grundlos angegriffen zu haben. Zumindest dieser Punkt sei glaubhaft, auch wenn der Mann bei seiner Aussage bei der Polizei aus Verärgerung über den Verlust seiner Airpods unwahre Angaben gemacht habe.
Gleich zweimal
geflohen
Bei den Diebstählen habe die Angeklagte professionell gehandelt, sei zweimal geflohen und habe sich massiv gewehrt. Die Staatsanwaltschaft forderte hierfür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung. Denn eine positive Sozialprognose sei bei der 29-Jährigen nicht erkennbar.
Ihr Verteidiger wies hingegen darauf hin, dass es sich bei dem Angriff auf den Bonner um ein Missverständnis gehandelt habe. Seine Mandantin habe sich in einer schwierigen Lebensphase befunden und sei mit dem täglichen Leben überfordert gewesen.
Sie habe um sich geschlagen, um „Theater zu machen“, nicht um jemanden zu verletzen. Zwischenzeitlich habe sie sich mit ihrer Sucht auseinandergesetzt und große Fortschritte gemacht, diese zu bewältigen. Er forderte, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, damit sie diesen Weg auch weitergehen könne.
Das Schöffengericht teilte diese Auffassung. „Wir halten es für besser, weil sich viel zum Positiven gewandelt hat“, betonte Richterin Melanie Bartschat in ihrer Urteilsbegründung, warum das Gericht der Angeklagten das Gefängnis vorerst erspare. Mit den geeigneten Auflagen für ein drogenfreies Leben sei der Angeklagten besser gedient.