Angst vor zu viel Bürokratie

Ab dem 10. Januar müssen Kinder ab dem ersten Lebensjahr vor dem Besuch der Kita einen negativen Schnelltest vorweisen. Foto dpa

Ab dem 10. Januar müssen Kinder ab dem ersten Lebensjahr vor dem Besuch der Kita einen negativen Schnelltest vorweisen. Foto dpa

Ab 10. Januar gilt eine Testpflicht für Kita-Kinder – Konkrete Umsetzung offen

Von Jens Kirschner

Rosenheim – Ab dem 10. Januar müssen alle Kinder ab einem Jahr, die eine Kita besuchen, auf Corona getestet sein. Das hat Bayerns Ministerrat beschlossen. Die Träger der Betreuungseinrichtungen in Rosenheim wie auch der Verband Kita-Fachkräfte Bayern (VKF) fürchten vorwiegend eine weitere Zunahme de

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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