Fehlgeleitete „Zivilcourage“

von Redaktion

Jugendgericht Rosenheim verurteilt drei Sprayer wegen Graffiti zu Arbeitsstunden

Rosenheim – Das Jugendgericht Rosenheim hat zwei Frauen im Alter von 19 und 20 Jahren sowie einen 20-jährigen Mann wegen mehrfacher gemeinschaftlicher Sachbeschädigung verurteilt. Sie hatten Graffiti auf mehreren Rosenheimern Gebäuden gesprüht. Die Angeklagten müssen mehrere Tage gemeinnützige Arbeit leisten und einen Aufsatz schreiben, der sich mit der friedlichen Auseinandersetzung mit politischen Gegnern in einer Demokratie befasst.

Schaden über
Zehntausende Euro

„No Cops“, Antikapitalism“, ,,Fight Fundis“ „Nazis raus“ oder „Fck AfD“ – diese und ähnliche Graffiti mit linksextremen und polizeifeindlichen Inhalten prangten unfreiwillig an öffentlichen und privaten Gebäuden in Rosenheim. Der Schaden ging in die Zehntausende. Ein Zeugenhinweis führte die Polizei schließlich zu drei jungen Männern und zwei jungen Frauen, welche die Beamten schließlich festnahmen.

In einem abgetrennten Verfahren wurden zwei der Männer bereits verurteilt. Nun mussten sich die beiden Rosenheimerinnen und der Rosenheimer vor dem Jugendgericht verantworten.

Laut Anklage sind die Beschuldigten Teil der linksmotivierten Szene in Rosenheim und Umgebung zuzuordnen. Ein Anwohner alarmierte laut Polizeiangaben am 24. Juni gegen 2.25 Uhr in Happing die Ordnungshüter.

Er hatte in der Umgebung mehrere frische Graffiti entdeckt, die den bislang entdeckten Schmierereien ähnelten. Die Polizei hatte daraufhin die Ermittlungen vor Ort aufgenommen. Dort konnte sie drei Tatverdächtige festnehmen. Sie hatten noch frische Farbspuren an der Kleidung. Auch Spraydosen konnten die Ermittler in unmittelbarer Nähe finden. Die Angeklagten machten vor Gericht zu den Geschehnissen jedoch keine Angaben.

Mit Blick auf erwartbare Strafe und die in einigen Fällen dünne Beweislage, ließ die Staatsanwaltschaft einige Anklagepunkte fallen. Am Ende sahen es Gericht und Staatsanwaltschaft jedoch als erwiesen an, dass sich der 19-Jährige zumindest in acht Fällen zweifelsfrei an einer Sachbeschädigung beteiligt hatte.

Zu diesem Ergebnis führte die Beweisaufnahme, in die eine Handyauswertung, die gesicherten Farbspuren aber auch ein Überwachungsvideo einflossen und den Angeklagten belasteten. Für ihn forderte die Staatsanwaltschaft sechs Tage gemeinnützige Arbeit.

Am Tatvorwurf an die beiden Mitangeklagten hielt die Staatsanwaltschaft unverändert fest. Die Anklagevertretung forderte für die beiden Rosenheimerinnen acht Tage gemeinnützige Arbeit. Ebenso griff die Staatsanwaltschaft einen Vorschlag der Jugendgerichtshilfe auf, die Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Zudem sollen sie sich in einem Aufsatz mit ihrem Verhalten auseinandersetzen.

Die Angeklagten hätten kein Geständnis abgelegt, die Hintergründe ihrer Taten seien unklar und zum Teil ein erheblicher Schaden entstanden, begründete die Anklage ihren Antrag. Diese Verfehlungen spürbar zu ahnden sei „erzieherisch notwendig“. Auch wenn die drei nicht alle zu gleichen Teilen an den Graffiti beteiligt gewesen seien, bestehe doch zumindest eine Mitverantwortung.

Die Verteidiger Dirk Asche, Marco Noli und Florian Bracht warfen für ihre Mandanten in die Waagschale, dass alle drei bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten seien. Ebenso lägen die Taten bereits länger als ein Jahr zurück. Zudem habe die vorläufige Festnahme bei den angeklagten Rosenheimerinnen einen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Auch am angeklagten 20-Jährigen sei bereits das Verfahren an sich nicht spurlos vorübergegangen. Für angemessen hielten die Verteidiger, ihren Mandanten Sozialstunden aufzuerlegen. Allerdings plädierten sie, davon abzusehen, den Angeklagten auch noch die Gerichtskosten aufzuerlegen. Dies mit Blick auf deren finanzielle Situation.

Dem widersprach Richter Dirk Dombrowski. Dass die Angeklagten die Verfahrenskosten tragen müssen, hielt er für „erzieherisch notwendig“. Die Taten bewertete er dennoch als jugendliche Verfehlungen. Bei der Urteilsfindung orientierte er sich an der Anzahl der Straftaten. Er verurteilte die 19-Jährige zu acht Tagen, die 20-Jährige zu sieben Tagen und den 20-jährigen Angeklagten zu vier Tagen gemeinnütziger Arbeit.

Neunseitigen
Aufsatz auferlegt

Sich mit Schmierereien an Wänden an der Polizei und politischen Gegnern abzuarbeiten, bezeichnete Dombrowski als „billig“. „Die Polizeibeamten halten jeden Tag ihren Kopf dafür hin, dass wir in Frieden leben können“, sagte der Jugendrichter. Sich mit rechtsradikalen Strömungen auseinanderzusetzen, zeuge zwar von Zivilcourage, der Kampf gegen Rechtsextremismus dürfe aber nicht in Straftaten münden. Zumal in diesen Fällen der Schaden zulasten unbeteiligter Hausbewohner gegangen sei.

Um die Auseinandersetzung mit Andersdenkenden in legale Bahnen zu lenken, wies der Jugendrichter die Angeklagten an, gemeinsam einen neunseitigen Aufsatz zum Thema: „Was bedeutet Zivilcourage?“ zu verfassen. In diesem sollen die Verurteilten den Beitrag der Montagsdemonstrationen zum Fall der Berliner Mauer erörtern, ebenso Möglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, mit legalen Mitteln Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen.

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