Rosenheim – Am 15. Januar wird in Rosenheim die Hundesteuer für das Jahr 2022 fällig. Die Steuer beträgt für jeden Hund 60 Euro pro Jahr, für Kampfhunde beträgt die Summe jährlich 400 Euro, wie die Verwaltung mitteilt. Wer einen über vier Monate alten Hund im Stadtgebiet hält, muss diesen unverzüglich anmelden. Die Anmeldepflicht gilt auch für im Tierheim gekaufte, neugeborene oder zugelaufene Hunde. Auch wer einen Hund in Pflege hält, muss diesen bei der Stadtverwaltung anmelden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt eine Hundemarke aus. An- und Abmeldung von Hunden kann schriftlich an das Sachgebiet Steuern der Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim, per Fax an 08031/3652008 oder per E-Mail an steuern@rosenheim.de erfolgen. Telefonische Auskünfte gibt es unter 08031/3651245.