Gasthof „Stockhammer“ bekommt Fotovoltaikanlage

von Redaktion

Stadträte sprechen sich einstimmig für Vorhaben der Familie Kirner aus – Verwaltung hatte eigentlich andere Pläne

Rosenheim – Das Flachdach des Gasthofs „Stockhammer“ bekommt eine Fotovoltaikanlage (PV). Dafür haben sich die Mitglieder des Bauausschusses jetzt einstimmig ausgesprochen. Und das, obwohl die Verwaltung eigentlich andere Pläne hatte.

Ein kleines Lächeln konnte sich Abuzar Erdogan dann doch nicht verkneifen. Bereits seit Monaten setzt sich der Fraktionsvorsitzende der SPD für das Vorhaben der Familie Kirner ein, auf dem Gasthof „Stockhammer“ eine PV-Anlage zu errichten. Weil das Gebäude am Max-Josefs-Platz 13 unter Denkmalschutz steht, hatte sich die Verwaltung jedoch gegen die Pläne ausgesprochen. Vielmehr schlug man vor, einen Blick nach Wasserburg zu werfen. Dort hatte der Bauausschuss die Fortführung des Modellprojekts „Denkmalschutz und regenerative Energien“ beschlossen. Eines der in diesem Projekt behandelten Themen seien Fotovoltaikanlagen. Nach Angaben der Wasserburger Stadtbaumeisterin Mechtild Herrmann werde diesbezüglich unter anderem über neueste PV-Technologien diskutiert, die beispielsweise aufgrund geringerer Schichtstärke denkmalverträglicher seien. Derzeit werden Interessenten gesucht, die auf ihren Gebäuden verschiedene Modellflächen von PV-Anlagen installieren lassen möchten. „Voraussichtlich ab Frühjahr 2022 sollen dort drei bis vier Musterprojekte realisiert werden, die eine gute Vereinbarkeit der neuen Technologien mit den Belangen der Denkmalpflege aufzeigen“, sagt Rosenheims Stadtheimatpfleger Helmut Cybulska. Seiner Meinung nach sollte man sich auch in Rosenheim die Zeit nehmen, die Pilotprojekte auszuwerten, um auch in der Stadt die „Rahmenbedingungen verträglicher Fotovoltaikanlagen im Ensemblebereich der Innenstadt in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege festzulegen“. Doch genau hier gingen die Meinungen auseinander. Mit 11:0 Stimmen haben die Stadträte die Verwaltung beauftragt, dem Eigentümer die denkmalrechtliche Erlaubnis zu erteilen. Allerdings unter der Maßgabe, dass die PV-Anlage von den öffentlichen Verkehrsflächen nicht einsehbar ist. Zudem soll laut Verwaltung eine an die Dachlandschaft farblich angepasste Bauart gewählt werden. hei

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