Rosenheim – Per Stadtratsbeschluss erfolgte die Einleitung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Moosbachstraße Happing“ sowie die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes Nummer 201 mit Erlass einer Veränderungssperre. Ziel ist die Sicherung und Neuordnung der Verkehrsflächen einschließlich des Dammradweges. Es handelt sich um eine bedeutsame Wegeverbindung zwischen Happing und der Kastenau sowie zu den Sport- und Freizeitanlagen im Bereich der Happinger Seen. Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Länge der Moosbachstraße sowie den Teilbereich des Dammradweges zwischen der Brücke am südlichen Ende der Moosbachstraße und der Brücke am südwestlichen Ende des Grundstückes 1057, Gemarkung Happing. Alle Unterlagen sind über die Webseite der Stadt Rosenheim abrufbar. Sie können zudem im Stadtplanungsamt, Zimmer 300, eingesehen werden. Hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Durchwahl 3651641 erforderlich. Aufgrund der Veränderungssperre dürfen keine Vorhaben im Sinne des Paragrafen 29 BauGB durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.