Traunstein/Rosenheim – Die Arbeitsleistung in seinem Handwerksbetrieb beglich der 44-jährige Chef mit kleinen Mengen Heroin. Deswegen muss sich der Mann derzeit vor dem Landgericht Traunstein verantworten.
Chats führen
Ermittler auf die Spur
In seiner Wohnung wurden zudem gut 16 Gramm Heroin und eine Schreckschusspistole sichergestellt. Vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Richter am Landgericht Andreas Bartschmid an der Spitze legte der geständige Angeklagte ein weitgehendes Geständnis ab.
Auf den 44-Jährigen, den Rechtsanwalt Dr. Kai Wagler aus München verteidigt, kam die Polizei im Zusammenhang mit einem anderen Fall. Ein Mann hatte gegen Auflagen während der Zeit seiner Führungsaufsicht verstoßen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fiel Polizeibeamten ein Mobiltelefon in die Hände.
Darauf fanden sich zahlreiche Chats mit Bezug zu Betäubungsmitteln. In einem Chat hatte ein Mann hinsichtlich des jetzigen Angeklagten unter anderem gesagt: „Ich arbeite nicht mehr bei ihm, um von ihm an der Nadel gehalten zu werden.“
Ein weiterer Chatteilnehmer erwähnte ebenfalls, statt Lohn Heroin erhalten zu haben. In einem Gespräch war die Rede von 360 Euro Gehalt, die dem Betreffenden angeblich zugestanden hätten und die er nicht bekommen habe. Nach Auswertung des Handys durch die Kripo Rosenheim leitete die Staatsanwaltschaft im Frühjahr 2021 mehrere Strafverfahren ein.
Einige Personen wurden bereits rechtskräftig verurteilt. Die Strafen reichten von dreieinhalb Jahren Haft bis zu einer Geldstrafe von 8100 Euro. Anderen Tatverdächtigen steht die Hauptverhandlung erst noch bevor.
Bei einer Durchsuchung im Haus des 44-Jährigen im Februar 2021 waren die Ermittler im Schlafzimmer auf besagte gut 16 Gramm Heroin und die geladene Schreckschusswaffe gestoßen. Der nach eigenen Worten seit Jahrzehnten heroinabhängige Handwerker zeigte sich während der Verhandlung weitgehend geständig. Er räumte auch ein, bei einem anderen Lieferanten zwischen Sommer 2020 und dem Frühjahr 2021 eingekauft zu haben.
Die in der Anklageschrift von Staatsanwältin Teresa Barthel genannten Mengen, die er den beiden früheren Mitarbeitern – neben dem Lohn – gelegentlich überlassen habe, seien tatsächlich niedriger gewesen. Der 44-Jährige berichtete weiter, er habe seinen eigenen Heroinkonsum im Laufe der Zeit auf drei bis vier Gramm pro Tag gesteigert.
Häufiger
Rauschgiftkonsum
Eine vom bayerischen Landeskriminalamt untersuchte Haarprobe zeugte von diesem häufigen Rauschgiftkonsum. Nähere Informationen, auch zur Schuldfähigkeit des Angeklagten lieferte der psychiatrische Sachverständige Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee.
Am Rande meinte Kammervorsitzender Andreas Bartschmid angesichts des durchgehenden Drogenkonsums des 44-Jährigen: „So kann es nicht weitergehen.“ Der Angeklagte nickte zustimmend und informierte, er habe schon eine Drogenberatungsstelle in Rosenheim kontaktiert. Im Falle einer stationären Therapie sei jedoch seine gesamte Existenz gefährdet. Der Prozess wird am Montag, 31. Januar, um 9 Uhr fortgesetzt.