Den Lohn teilweise in Drogen ausbezahlt

von Redaktion

44-Jähriger muss zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis – Heroin und Schreckschusspistole in Wohnung aufbewahrt

Traunstein/Rosenheim – Zwei Helfer in einem Handwerksbetrieb bei Rosenheim bekamen mehrfach kein Geld. Stattdessen bezahlte sie der selbst drogenabhängige 44-jährige Chef mit kleinen Mengen Heroin. In seiner Wohnung bewahrte er außerdem gut 16 Gramm Heroin und eine Schreckschusspistole auf. Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Richter Andreas Bartschmid an der Spitze verhängte wegen mehrerer Drogendelikte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Aussagen
korrigiert

Einer der mit Heroin entlohnten Männer korrigierte jetzt seine Angaben vor der Polizei. Er habe nicht nur Heroin bekommen, sondern auch Geld. „Manchmal hab ich Geld gebraucht. Manchmal bin ich anders bezahlt worden.“ Er kenne den Angeklagten seit mindestens 25 Jahren: „Da sieht man, wenn jemand unter Strom steht. Wenn es mir nicht gut gegangen ist, habe ich ihn gefragt, ob er mir hilft.“

Der Zeuge bestätigte, bei der Polizei gesagt zu haben: „Ich hab aufgehört, bei ihm zu arbeiten, weil er mich an der Nadel hielt.“ Gleichzeitig schränkte er ein: „Das hat der Angeklagte vielleicht nicht bewusst gemacht. Für mich war es aber so.“ Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte dem neunfach vorbestraften 44-Jährigen eine chronifizierte Suchterkrankung. Im Alter von 14 Jahren habe der Angeklagte mit Haschisch begonnen, ab dem 19. oder 20. Lebensjahr mit Heroin. Der Gutachter gelangte zu einer Opioid-Abhängigkeit – allerdings ohne Persönlichkeitsveränderungen. Der Angeklagte sei voll schuldfähig.

Staatsanwältin Teresa Barthel beantragte im Sinn der Anklage eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Von den 16,36 Gramm des Heroins in der Wohnung seien mindestens 40 Prozent, damit ein Mehrfaches der „nicht geringen Menge“, zum Weiterverkauf und somit zum Handeltreiben bestimmt gewesen. Der angebliche Eigenkonsum von drei bis vier Gramm pro Tag passe nicht mit verschiedenen Indizien zusammen. So komme das Haargutachten zu täglich etwa zwei Gramm Eigenkonsum. Bei der Strafzumessung hob Teresa Barthel das weitgehende Geständnis und die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten heraus. Andererseits sei er massiv und einschlägig vorbestraft, habe die Taten unter offener Bewährung und unter Führungsaufsicht begangen.

Verteidiger Dr. Kai Wagler aus München sah den Schwerpunkt der Vorwürfe nicht beim „Handeltreiben“, sondern beim „Besitz“ von Betäubungsmitteln. Es möge Indizien geben für weiteres Handeltreiben. Diese seien jedoch „Spekulation“. Zum Eigenkonsum seien einem Suchtmittelabhängigen „keine zuverlässigen Grammangaben möglich“. Der Anwalt forderte eine zweifache Milderung des Strafrahmens, unter anderem wegen der Aufklärungshilfe seines Mandanten. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung sei ausreichend, schloss der Verteidiger. Im Urteil stützte sich Kammervorsitzender Andreas Bartschmid vor allem auf das Geständnis des Angeklagten. Weitere Rauschgiftgeschäfte könnten nicht konkret nachgewiesen werden, Vermutungen reichten nicht, betonte Bartschmid.

Festgestellt habe das Gericht zehn Erwerbsgeschäfte und etwa ein Dutzend Abgaben an die zwei Mitarbeiter. Von den 16,36 Gramm Heroin in der Wohnung habe der Angeklagte neun Zehntel selbst konsumieren und lediglich ein Zehntel verkaufen wollen.

Argumente
übernommen

Der Kammervorsitzende hob heraus, man habe dem 44-Jährigen eine Milderung nach der Kronzeugenregelung zugesprochen. Bei der Strafzumessung übernahm das Gericht Argumente der Staatsanwältin wie des Verteidigers.

Eine noch bewährungsfähige Strafe von bis zu zwei Jahren hielt die Kammer nicht für ausreichend. Monika Kretzmer-Dipold

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