Rosenheim – Es wirkt fast, als wäre die schleppende Digitalisierung endlich in deutschen Amtsstuben angekommen. Auf einem Internetportal mit Sitz in Rosenheim lassen sich sogenannte Personenstandsurkunden beantragen, ohne persönlich aufs Amt zu müssen. Wer sich jedoch auf der Bewertungsplattform „Trustpilot“ im Internet umschaut, wird es sich wohl zweimal überlegen, ob er sich wirklich für diesen Weg entscheidet, um etwa eine Geburtsurkunde zu beantragen. Dort warnen mehrere Nutzer vor besagtem Portal und seinen Praktiken.
Seriöse Aufmachung
des Portals
Der 25-jährige Peter Schmid aus Rosenheim hatte diese Bewertungen erst im Nachgang gelesen, nachdem er dort eine Geburtsurkunde zur Anmeldung fürs Staatsexamen beantragt hatte. Denn die Aufmachung des Portals wirkt seriös, mit stilisierter Deutschland-Flagge, Impressum und allerlei Informationen über Möglichkeiten, mithilfe des Portals amtliche Dokumente anzufordern. So sah es auch Peter Schmid, als er sich dem Dienstleister anvertraute, um an seine Geburtsurkunde zu kommen: „Ich fand, das sah relativ offiziell aus, und es war auch bequem, nicht extra ins Amt gehen zu müssen“, sagt er gegenüber den OVB-Heimatzeitungen, bei denen er sich mit seinem Fall gemeldet hat.
Nach der Eingabe seiner Daten habe er 37 Euro per Paypal gezahlt. Seine Geburtsurkunde sollte er binnen 14 Tagen erhalten, habe es vonseiten des Portals geheißen. Erhalten habe Schmid sein begehrtes Dokument indes nie. Auf eine E-Mail habe ihm das Unternehmen geantwortet, man habe ihm am Tag des Auftrages noch per E-Mail um
eine Bevollmächtigungsbestätigung gebeten. „Die E-Mail ist allerdings nie angekommen“, versichert Peter Schmid. Sein Geld hat er zumindest wiederbekommen, nachdem er den Fall beim Zahlungsdienstleiter Paypal gemeldet hatte.
Bei der Polizei ist das Unternehmen kein unbekanntes.
Drei Anzeigen kann die Polizeiinspektion Rosenheim gegen die Urkundenvermittler verzeichnen, teilweise weitergereicht von den Strafermittlungsbehörden anderer Bundesländer. In der Regel stellten die betreffenden Staatsanwaltschaften die Verfahren jedoch ein, nachdem das Unternehmen die gezahlten Gebühren wieder rückerstattet hatte.
Derlei Internetseiten sind auch für die Verbraucherzentrale Bayern keine unbeschriebenen Blätter. Einen derartigen Anbieter von Dienstleistungen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen im vergangenen Jahr erfolgreich vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung verklagt. Ein Portal, erreichbar unter der Domain „standesamt24.de“.
Das Berliner Landgericht urteilte seinerzeit: Die Nutzung des Begriffes „Standesamt“ in der Domain und an herausgehobener Stellung im Internetauftritt selbst erzeuge einen Bezug zu einer Behörde, der jedoch tatsächlich nicht bestehe.
„Der Hinweis auf Bund, Länder, Gemeinden, Behörden und öffentliche Einrichtungen setzt grundsätzlich eine entsprechende Verbindung mit seiner solchen Institution voraus.“ Ähnlich verfährt auch das Rosenheimer Portal. Hier jedoch mit dem feinen Unterschied, dass unter der stilisierten Deutschland-Fahne der Zusatz „Das nicht-behördliche Portal für Personenstandsurkunden“ zu lesen ist. Auch die Verwendung der Bundesflagge auf dem Portal ist nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums nicht zu beanstanden. Die Stadt Rosenheim sieht jedenfalls keinen Anlass, rechtlich gegen das Portal vorzugehen. Sie verweist auf jenen Zusatz, der klarstellt, dass es sich beim Portal eben nicht um eine Behörde handelt.
Günstiger bei
der Kommune
„Viele Dienstleister werben damit, die Organisation der gewünschten Dokumente zu übernehmen und die Anträge an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Doch bei einigen Anbietern erhalten Verbraucher die gewünschte Auskunft gar nicht.
Anstatt der Papiere gibt es hier lediglich Informationen dazu, eine Art ‚Wegweiser‘, wie die Dokumente beantragt werden können“, schildert Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern die bisherigen Erfahrungen der Verbraucherschützer mit solchen Angeboten.
Dort rät man Verbrauchern, genau darauf zu achten, von wem das Angebot stammt und ob es sich hier tatsächlich um eine Gemeinde oder Stadt handelt. Und günstiger ist die Ausstellung eines Personenstandsdokuments direkt durch die Behörde allemal: Für eine Geburtsurkunde zahlt der Bürger dort zwölf Euro statt 37 Euro bei besagtem Portal.