Rosenheim – Halter von Hunden, die aus dem Tierheim stammen, sollen von der Hundesteuer befreit werden. Das fordert die AfD in einem Antrag an Oberbürgermeister Andreas März (CSU). Doch was in anderen Städten bereits praktiziert wird, stößt bei den Rosenheimer Politikern auf wenig Gegenliebe.
Überlastete
Tierheime?
Man kann über Andreas Kohlberger sagen, was man will. Aber der Fraktionsvorsitzende der AfD hat ein Herz für Tiere. Nicht nur weil er selbst einen Hund und vier Katzen hat, sondern auch, weil er sich für den Tierschutz engagiert. Sein Antrag zur Hundesteuerbefreiung soll das unterstreichen. „Tierheime sind durch die vermehrte Abgabe von Hunden in dieser wirtschaftlich schweren Zeit sehr überlastet“, schreibt Kohlberger in seinem Antrag. Er glaubt, dass durch die Befreiung mehr Hundeliebhaber dazu animiert werden, einen Vierbeiner aus dem Tierheim zu adoptieren.
Dass dieser Vorschlag anderswo bereits umgesetzt wird, zeigt ein Blick nach Mannheim. Bereits vor zwei Jahren hatten sich die dortigen Gemeinderäte dafür ausgesprochen, dass für Hunde aus dem Tierheim künftig keine Hundesteuer mehr anfallen soll. Zwar führe die Abwicklung laut Jürgen Spatz vom Fachbereich Finanzen, Steuern und Beteiligungscontrolling zu einem Mehraufwand, dieser bewege sich aber in einem „überschaubaren Rahmen“. Die entstandenen Einnahmeausfälle betrugen für Mannheim im Jahr 2021 rund 2000 Euro bei einem Gesamtvolumen von circa 1,3 Millionen Euro. Ein anderes Konzept gibt es in Stuttgart. In der baden-württembergischen Hauptstadt gibt es einen Hundesteuer-Sondertarif. Wer seinen Hund aus dem Tierheim holt, zahlt statt 108 Euro im Jahr nur noch 54 Euro.
Es scheint also nicht verwunderlich, dass Andreas Kohlberger diese Regel auch nach Rosenheim holen will. Und zumindest die Verwaltung schien der Fraktionsvorsitzende auf seiner Seite zu haben. „Der Vorschlag ist grundsätzlich zu begrüßen, da das Tierheim permanent gut mit Hunden belegt ist und es nicht ausgeschlossen ist, dass es hierdurch zu einer Entlastung kommen kann“, heißt es aus dem Rathaus. Um die finanziellen Auswirkungen einzugrenzen und die erhofften Wirkungen im Nachgang bewerten zu können, schlug die Verwaltung zudem vor, die Steuerbefreiung sowohl räumlich als auch zeitlich zu begrenzen.
Doch so richtig anfreunden konnten sich die Stadträte mit diesem Vorschlag im Haupt- und Finanzausschuss nicht. Im Gegenteil. So entgegnete beispielsweise der CSU-Fraktionsvorsitzende Herbert Borrmann, dass das Rosenheimer Tierheim derzeit keine Schwierigkeiten habe, „Hunde an den Mann zu bringen“. „Alle Hunde, die vermittelbar sind, werden in der Regel auch vermittelt.“ Das Problem bestehe eher darin, dass im Tierheim viele Hunde untergebracht seien, deren Verhalten zu „schwierig sei“, um sie an private Halter vermitteln zu können. Statt auf die Hundesteuer zu verzichten, plädierte Borrmann dafür, mehr Geld ins Tierheim fließen zu lassen.
Ob eine Befreiung der Hundesteuer dem Tierheim tatsächlich geholfen hätte, bezweifelt auch Andrea Thomas, die Vorsitzende des Rosenheimer Tierschutzvereins. „Der Erlass der Hundesteuer ist eher einseitig zu sehen – nämlich aus Sicht der Adoptanten – und bringt wenig Erleichterung für die Arbeit der Tierheime“, sagt Thomas. In ihren Augen würde es nur dann Sinn ergeben, wenn die Hundesteuer in den Tierschutz zurückfließt. Denkbar wäre für sie auch, die Hundesteuer für ein Jahr oder länger zu erlassen, wenn ein Besitzer den sogenannten Hundeführerschein ablegt. „Das würde wiederum die Arbeit der Tierheime entlasten“, sagt Thomas.
Nur Kohlberger
stimmt dafür
Mit 10:1 Stimmen sprachen sich die Stadträte gegen den Vorschlag der AfD aus. Halter von Hunden aus dem Tierheim müssen also auch weiterhin die Hundesteuer bezahlen. „Ich finde es schade, dass der Antrag abgelehnt wurde“, sagte Kohlberger einige Tage später. Er vermutet, dass auch seine Parteizugehörigkeit an der Entscheidung nicht ganz unschuldig ist.