„Scheinselbstständigkeit“ nicht nachweisbar
Anklage gegen 42-jährigen Rosenheimer gegen Geldauflage eingestellt – Kritik an Zeugenauswahl
Rosenheim – Ein 42-jähriger Unternehmer aus Rosenheim musste sich jetzt vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Er habe Scheinselbstständige beschäftigt, um Abgaben einzusparen.
Unternehmer von Baufirmen müssen ihre Kosten niedrig halten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ein enormer Kostenfaktor sind