PCR-Tests ohne Garantie

von Redaktion

Rosenheimerin erhält ungültiges Ergebnis und müsste neue Untersuchung selbst zahlen

Rosenheim – Die Rosenheimerin Sina Kuba hat in mehrerlei Hinsicht Pech gehabt. Ihre Tochter bekam über Nacht starkes Fieber und Husten. Zwar waren die Schnelltests negativ, ein PCR-Test beim Kinderarzt brachte jedoch Gewissheit: Ihre Tochter hatte sich mit dem Coronavirus infiziert.

Verordnung regelt
Kostenfreiheit

Kubas Vertrauen in Corona-Schnelltests war spätestens ab diesem Punkt dahin. Sie ließ selbst einen PCR-Test an sich vornehmen, auf eigene Kosten. Denn inzwischen ist der Staat restriktiver in Sachen Kostenerstattung bei derartigen Laboruntersuchungen. Seit Oktober vergangenen Jahres übernimmt die öffentliche Hand nur noch in bestimmten Fällen die Kosten für einen solchen PCR-Test. Zum Beispiel, wenn ein Arzt einen solchen anordnet.

Aber auch Menschen ohne covid-spezifische Symptome haben unter gewissen Umständen noch immer Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test. Zum Beispiel, wenn ein Schnelltest positiv anschlägt. Geregelt ist dies alles in der Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Dort vertritt man inzwischen sogar die Ansicht, dass die Schnelltests zumindest in Zeiten hoher Inzidenzen „sehr aussagekräftig“ seien, wenn es um die Frage geht, ob sich jemand mit dem Coronavirus infiziert hat oder nicht.

Dies sieht Sina Kuba nach ihren Erfahrungen mit den Tests an ihrer Tochter verständlicherweise anders. Umso ärgerlicher für sie ist der Umstand, dass ihr selbst gezahlter PCR-Test wohl umsonst gewesen war. Sie bekam ein ungültiges Testergebnis vom Labor zurück.

Die Ursachen für ein solches ungültiges Ergebnis sind vielfältig, wie das Unternehmen Eurofins auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen mitteilt. Dort hatte auch die Rosenheimerin Sina Kuba ihre Probe untersuchen lassen. Eine Ursache für ihr ungültiges Ergebnis könnte eine fehlerhafte Probenentnahme sein, heißt es von dort. Aber es gibt auch andere Ursachen, die es dem Labor unmöglich machten, einen sicheren Nachweis über eine Corona-Infektion liefern zu können. Zum Beispiel dann, wenn die untersuchte Person zuvor Genussmittel oder auch Medikamente zu sich genommen habe. „Allgemein gibt es bei der Analyse von biologischem Material keine Ergebnisgarantie. Proben, für die auch nach mehrfacher Analyse aus biologischen Gründen kein nutzbares Ergebnis berichtet werden kann, werden als ‚ungültig‘ bezeichnet“, sagt Eurofins.

Dort betont man aber ebenso, dass Test und Analyse auch bei „ungültigen“ Proben „korrekt und nach höchsten Qualitätsstandards“ vorgenommen würden. Im Fall einer ungültigen Probe trage Eurofins jedoch nicht die Kosten für weitere Tests oder Analysen. „Diese Information wird in unseren AGB unter Punkt 4.5 ausgewiesen.“

Labor verweist
auf AGB

Diese Feststellung musste auch Sina Kuba machen, als ihr bei besagter Teststelle eine kostenfreie Wiederholung des PCR-Tests verweigert worden sei. Für die 25-jährige Rosenheimerin bedeutet dies, dass sie die 69 Euro, die der Test gekostet haben soll, wohl umsonst ausgegeben hat. Denn auch, wenn sich das zuständige Labor auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, können diese natürlich juristisch angreifbar sein. Dann bliebe Sina Kuba aber nur der Weg zum Anwalt oder schlimmstenfalls vor Gericht. Für die alleinerziehende Mutter waren aber schon die gezahlten 69 Euro nicht gerade wenig Geld. Und wegen dieses Betrages den Rechtsweg zu beschreiten, dürfte noch ungleich teurer werden.

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