Bebauungsplan liegt zur Einsicht aus
Rosenheim – Per Stadtratsbeschluss vom 23. Februar und durch die öffentliche Bekanntmachung am 2. März im Amtsblatt ist der Bebauungsplan 177 „Gewerbegebiet Brucklach – Bauabschnitt 1 Nord“ in der Fassung vom 21. Januar rechtsverbindlich. Bebauungsplan und Begründung sind während der allgemeinen Öff