Bebauungsplan liegt zur Einsicht aus

von Redaktion

Rosenheim – Per Stadtratsbeschluss vom 23. Februar und durch die öffentliche Bekanntmachung am 2. März im Amtsblatt ist der Bebauungsplan 177 „Gewerbegebiet Brucklach – Bauabschnitt 1 Nord“ in der Fassung vom 21. Januar rechtsverbindlich. Bebauungsplan und Begründung sind während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Königstraße 24, dritter Stock, einsehbar. Digital können die Unterlagen auf der städtischen Homepage www.rosenheim.de abgerufen werden.

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