Stadt Rosenheim schließt Kartierung der Kulisse ab

von Redaktion

Gewässerrandstreifen bieten neue Lebensräume für die Artenvielfalt und werten das Landschaftsbild auf

Rosenheim – In ganz Bayern finden aktuell Kartierungen zur Erstellung einer Gewässerrandstreifenkulisse durch die Wasserwirtschaftsverwaltung statt. Die Gewässerrandstreifenkulisse dient betroffenen Landwirten als Hilfestellung und soll, gerade in Fällen in denen die Einstufung nicht eindeutig ist, für Sicherheit und Klarheit sorgen.

Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat die Überprüfung der gewässerrandstreifenpflichtigen Gewässer abgeschlossen. Insgesamt wurden 84 Kilometer Gewässer begangen. Davon sind 65 Kilometer gewässerrandstreifenpflichtig, bei 19 Kilometern entfällt die Randstreifenpflicht. Karten mit den randstreifenpflichtigen Gewässern werden unter www.wwa-ro.bayern.de vorab veröffentlicht.

Ab Montag, 14. März, beginnt eine sechswöchige Frist, während dieser können Hinweise beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim vorgebracht werden. Nach Überprüfung dieser und Übernahme etwaig erforderlicher Anpassungen wird die Kulisse am Freitag, 1. Juli, durch das Bayerische Landesamt für Umwelt im Umweltatlas Bayern veröffentlicht. Bei der Darstellung der Gewässer kann es maßstabsbedingt zu Lageungenauigkeiten kommen. Es gelten die Verhältnisse vor Ort.

Die Gewässerrandstreifen wurden durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und einer daraus resultierenden Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im August 2019 ins Leben gerufen. Sie dienen als Erosionsschutz und reduzieren den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden in die Oberflächengewässer. Außerdem werden Lebensräume geschaffen und miteinander vernetzt, die Artenvielfalt gestärkt und das Landschaftsbild entlang der Gewässer aufgewertet.

Seitdem sind an natürlichen Gewässern an beiden Uferseiten mindestens fünf Meter breite Gewässerrandstreifen einzuhalten. Dies gilt auch, wenn die Gewässer nicht ganzjährig wasserführend sind, jedoch eine gewässertypische Sohle erkennbar ist. Gewässerrandstreifen müssen bei künstlichen Gewässern, Be- und Entwässerungsgräben, Verrohrungen und Straßenseitengräben nicht eingehalten werden. Auch eindeutig grüne, grasbewachsene Gräben benötigen diese nicht. Auf den mindestens fünf Meter breiten Streifen entlang von Gewässern ist die acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Hierzu zählen auch Dauerkulturen zum Beispiel Hopfen, Wein, Spargel oder Silphie. Eine Grünlandnutzung ist weiterhin möglich.

Private Gärten und Kleingärten sind von den Regelungen ausgenommen. Auf Grundstücken des Freistaats Bayern an Gewässern erster und zweiter Ordnung ist der Gewässerrandstreifen zehn Meter breit. Zusätzlich sind dort der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten.

Betroffene sowie Interessierte finden weitere Informationen unter www.wwa-ro.bayern.de und direkt beim Amt. Auskünfte bezüglich der Auswirkungen der Gewässerrandstreifen, insbesondere auf die bestehenden Agrarumweltmaßnahmen (KULAP), erteilt das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim beziehungsweise für das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) die Stadt Rosenheim.

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